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Mehr zur (un)wissenheit von Onlineshopbetreibern
Es ist wieder einmal unglaublich, was Internetshopbetreiber für Vorstellungen über den Fernabsatz haben.
Die Mandantin hatte bei einer Online-Apotheke das Verhütungsmittel Persona bestellt.
Nachdem Sie es dann bekommen und die Packungsbeilage studiert hatte, beschloss Sie aufgrund der Unsicherheit dieses Mittels den Widerruf zu erklären.
Nach der Rücksendung erhielt Sie dann die Nachricht, dass sie es leider nicht zurückgeben könne, da es bereits geöffnet sei.
Auch ein Anruf aus unserer Kanzlei konnte da nicht viel ausrichten. Die Dame am Telefon teilte uns nach „Rücksprache mit der Rechtsabteilung mit“ dass es sich bei diesem Medikament um eine Ausnahme handelt und die Plastikverpackung als „Siegel“ anzusehen sei und sobald dieses gebrochen sei, könne man auch nicht mehr widerrufen.
Auch ein Hinweis meinerseits, auf eine Entscheidung des (ich glaube es war das)AG Köln, das AGB Klauseln für ungültig befunden hatte, welche ein Widerrufausschluss für Medikamente enthielt, konnte die Dame nicht überzeugen.
Nur gut, dass unsere Mandantin auf Rechnung bestellt und noch nicht gezahlt hatte….Somit bleibt abzuwarten, ob die Shopbetreiber wirklich den Rechtsweg in dieser m.E. erfolglosen Sache bestreiten werden.
Anzeige wegen sexueller Nötigung
Nachdem gegen einen Mandanten Anzeige wegen sexueller Nötigung gestellt worden war, stellten sich nach Akteneinsicht doch einige Fragen.
Zur Vorgeschichte:
Der Mandant arbeitet in einer hiesigen Arztpraxis. In Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsstelle, die ausländischen Mitbürgern, Praktikumsstellen vermitteln, hatte dieser eine Praktikantin zunächst unbefristet aufgenommen. Jedoch stellte sich schon nach wenigen Wochen heraus, dass die junge Praktikantin weder der deutschen Sprache mächtig war, noch versuchte ihr übertragene Aufgaben zumindest ihren Möglichkeiten nach auszuführen, zumal diese kam und ging wann sie wollte.
Darauf folgte, was folgen musste – die Kündigung.
Wenige Tage später zeigte die Praktikantin unseren Mandanten bei der Polizei wegen sexueller Nötigung an. Seltsam ist nur dass der Mandant nach seiner Scheidung von seiner Frau, mit der er drei Kinder hatte, seit über 20 Jahren in einer homosexuellen Beziehung lebt und fünf Zeugen bestätigt hatten, dass dieser sich geradezu vor Frauen ekelt.
Bis hierher könnte man noch der Meinung sein, dass die Beschuldigungen der Praktikantin dennoch glaubwürdig erscheinen. Interessant ist jedoch, dass sie ferner bei der Polizei ausgesagt hatte, dass unser Mandant sie zunächst mit dem jüngsten seiner drei Söhne verkuppeln wollte – Sie dies jedoch abgelehnt. Das Problem ist hier, dass dieser Sohn bereits Jahre zuvor ums Leben gekommen ist. Dies lässt die Geschichte der Praktikantin nicht gerade glaubwürdiger erscheinen.
Zudem betonte die Praktikantin, gegenüber der Polizei mehrfach, dass der Grund der Kündigung der sei , dass sie den Avancen unseres Mandanten nicht nachgekommen sei, keinesfalls solle dies an ihrer schlechten Arbeitsweise und ihren mangelnden Sprachkenntnissen gelegen haben.
Die Protokolle der anderen Zeugenaussagen stimmten allerdings dahingehend überein, dass die Praktikantin als sehr unzuverlässig galt.
Daraufhin wurde die Einstellung des Verfahrens angeregt. Man darf gespannt sein, wie die Sache weitergeht.