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ACTA Parlamentarier verlangen Rechtsgutachten
Erneut hagelte es im europäischen Parlament Kritik für das geplante Anti-Piraterieabkommen ACTA. Abgeordnete forderten die Kommission auf ein Rechtsgutachten zu erstellen. Dieses solle festhalten, dass eine Gesetzesanpassung in – von ACTA betroffenen – Ländern nicht notwendig sei. Es wird kritisiert, dass die Auswirkungen des Abkommens auf die Bürger nicht abschätzbar seien.
Solange die EU Kommission kein Rechtsgutachten erstellt habe stehe nicht fest, ob ACTA über geltendes Strafrecht hinausgehe – so der deutsche Grüne, Jan Philipp Albrecht. Francoise Castex von den französischen Sozialisten fragte gen Kommission, wie man die „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung” und damit verbundenen Sanktionen beurteile. Eva Lichtenberger, von den Grünen, sucht nach einer Definition für “kommerziell motivierte” Urheberrechtsverletzungen.
Castex erklärte, dass das Parlament kein Abkommen unterschreiben könne, worin die Kompetenzen des vorgesehenen ACTA-Komitees nicht klar festgelegt und eingeschränkt seien.
Auch in den USA gibt es Skepsis gegenüber ACTA, unter anderem könne das Abkommen gegen das US-Patentrecht und damit verbundene Schadenersatzforderungen verstoßen.
EU-Handelskommissar, Karl De Gucht, wirft den Parlamentariern vor, kein Vertrauen in Kommission, EU Rat, nationale Regierungen und Bürgerbeauftragte der EU zu haben. De Gucht verteidigte bereits in der Vergangenheit, dass die Entwürfe zu ACTA geheim gehalten wurden.
Bereits vor zwei Wochen wurde der letzte Enwurf von ACTA fertiggestellt und öffentlich gemacht. Beteiligte erklärten, dass nur noch kleinere Anpassungen fehlten, der Entwurf im Großen und Ganzen jedoch der Enfassung entspreche.
Auch Datenschützer der EU kritisieren ACTA
ACTA greift auch nach Ansicht der europäischen Datenschutzbeauftragten zu tief in die Grundrechte der Bürger ein. Auch wenn beharrlich behauptet werde, dass es ausschließlich um die Bekämpfung von Produktpiraterie und Markenfälschungen in gewerblichem Ausmaß gehe, zielten die bisherigen Entwürfe auch auf allgemeine Urheberrechtsverletzungen und Filesharing ab, heißt es in einem jetzt von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Papier der “Artikel 29″-Datenschutzgruppe. Insgesamt hätten die Datenschützer zwar keinen Zweifel daran, dass die ACTA Verhandlungspartner redliche Absichten verfolgten. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen seien mit der Sicherung der Privatsphäre aber nicht vereinbar.
Weiter wird kritisiert, dass ACTA derzeit auch ein Haftungsmodell für Provider anstrebe, wonach Provider verpflichtet werden sollen, von Nutzern eingestellte Inhalte auf Hinweis der Rechteinhaber zu blockieren und Informationen über die Identität der verdächtigten Nutzer zu geben. Vor allem die “Kriminalisierung” von Filesharing könne einen juristischen Dammbruch bewirken, zumal die Kriterien dazu im Abkommenstext vage seien.
Pirate Party MEP Forced To Leave ACTA Meeting
The degree of secrecy surrounding the controversial Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) has reached a worrying new height. Pirate Party MEP Christian Engstrom saw himself forced to leave a meeting with ACTA negotiators in the European Parliament after he was forbidden from sharing information with the public.
Neunte Verhandlungsrunde zu ACTA beendet
Vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 fand auf Einladung der Schweiz in Luzern die 9. Verhandlungsrunde zu ACTA statt. An den Verhandlungen nahmen Australien, die Europäische Union, Japan, Kanada, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Singapur, Südkorea, die Schweiz und die USA teil.
Behandelt wurden die Eingangsbestimmungen, die allgemeinen Pflichten der Parteien, die Abschnitte über die zivilrechtliche und strafrechtliche Rechtsdurchsetzung, die Bestimmungen über die Hilfeleistung der Zollverwaltung und die Rechtsdurchsetzung im digitalen Umfeld, die internationale Zusammenarbeit und die institutionelle Angelegenheiten. Schließlich war auch der Kreis der Immaterialgüterrechte, welche von ACTA erfasst werden sollen, Gegenstand der Gespräche und erlaubten diese ein besseres Verständnis der Haltungen der einzelnen Delegationen.
Die Veröffentlichung eines aktualisierten Entwurfs des Abkommens ist offenbar nicht geplant. In einem vom Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) am Donnerstag ausgesandten Papier ist davon jedenfalls keine Rede.
Eine interfraktionelle Gruppe von EU-Parlamentariern, der unter anderen der deutsche liberale Abgeordnete Alexander Alvaro angehört, hat eine schriftliche Erklärung zur Unterzeichnung aufgelegt, in der sie fordert, dass das verhandelte Abkommen die Redefreiheit, Datenschutz und Netzneutralität respektieren muss, und die EU-Kommission aufgefordert wird, alle Verhandlungstexte zu veröffentlichen. Bisher wurde die Erklärung von 253 Europaabgeordneten unterzeichnet. Damit sie zur offiziellen Position des EU-Parlaments wird, fehlen noch die Unterschriften von 126 EU-Parlamentariern.
Die nächste Verhandlungsrunde wird von den USA ausgerichtet. Die Teilnehmer bekräftigten ihre Absicht, die Verhandlungen so bald als möglich im Verlauf des Jahres 2010 abzuschließen.
Nicht nur auf nationaler Ebene wird um die Anforderungen an ein zeitgemäßes „Urheberrecht 2.0“ gerungen – wichtige Weichen werden nächste Woche auch auf EU-Ebene gestellt
Die Forderung nach einem modernen und für die digitale Informationsgesellschaft tauglichen Urheberrecht in Deutschland kann in unserer vernetzten und globalisierten Welt nicht alleine nationale Interessen und Befürfnisse berücksichtigen. Viele Fragen werden auch auf Ebene der Europäischen Union und auch in internationalen Gremien behandelt und sogar entschieden – besonders bekanntes wie bedrohliches Beispiel ist das „Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)“, das, obwohl „nur“ ein Handelsabkommen, massiv in – unsere – nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung eingreifen könnte.
Ein Blick über den nationalen Tellerrand lohnt sich also, will man nicht von übergreifenden Entwicklungen überrascht und schließlich überrollt werden.
Dabei läßt sich auf allen Ebenen eine gemeinsame Linie ausmachen: mit einer Reform des Urheberrechts sollen die Nutzer- bzw. Konsumentenrechte weiter beschnitten werden, im Zweifel sogar auf Kosten von Bürgerrechten und Bürgerfreiheiten. Dabei werden bisher gängige, jedoch nicht verbriefte (kodifiziert) Rechte, aber doch als „Gewohnheitsrecht“ anzusehende Nutzungen von verschiedenener Seite torpediert: Bekanntestes Beispiel ist die sogenannte „Privatkopie“, die in Zeiten verlustfreier und potentiell massenhafter Duplizierung von Dateien der Industrie ein besonderer Dorn im Auge ist. So ist es gesetzlich verboten, technische Schutzmechanismen (DRM) auszuhebeln oder zu umgehen – und nun könnte zusätzlich noch die Anfertigung von Kopien von Kopien verboten werden.
Die Industrie versucht seit Jahren – bei Politikern erfolgreich, bei Konsumenten eher mäßig – ihre schwindenden Absatzzahlen mit dem Anstieg der privaten Internetpiraterie durch „wissenschaftliche Studien“ zu erklären. Zweifelsohne ist das kostenlose Angebot ein ernsthafter Konkurrent der bisweilen wenig erfolgreichen, weil oft nur halbherzig betriebenen digitalen Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft. Der Diagnose „Marktversagen“ kann man aber durchaus ein „Industrieversagen“ entgegenhalten, vor allem, wenn die positive „share culture“ des Internets mit einer negativ besetzten „Kostenloskultur“ verwechselt wird.
Bislang ging die Strategie der Produzenten von kreativem „content“ nicht auf: hat man doch vor allem auf Abschreckung durch Abmahnungen, Kriminalisierung ganzer Nutzergruppen und prohibitive gesetzliche Maßnahmen gesetzt, weniger auf marktwirtschaftlich orientiertes Bewerben von hochqualitativen Angeboten mit Mehrwert für die Nutzer.
Die Zukunft des „Geistigen Eigentums“ wird kommende Woche in Brüssel weiter verhandelt werden. Im Zentrum steht ein von Marielle Gallo, MdEP, verfasster Bericht, in dem sie ihre Gedanken und Vorschläge zur Bestandssicherung der Kreativwirtschaft darlegt. Die konservative Politikerin aus Frankreich hatte anfänglich sich dabei positiv zu ACTA geäußert und beharrt auch nach Verhandlungen auf der „harten Linie“ ihres Maßnahmenkatalogs, der im Grunde die „üblichen Verdächtigen“ im Köcher vorhält. Nicht umsonst ist sie Parteigängerin des französischen Präsidenten Sarkozy, dessen UMP sich federführend bei der Einführung von „Three Strikes“ zeigte.
Wie schon das eindeutige Votum der EU-Abgeordneten gegen die Geheimhaltung der ACTA-Verhandlungen gezeigt hat, sind solche beharrenden bzw. rückwärtsgewandten Ideen jedoch nicht „common sense“. Die österreichische Abgeordneten Eva Lichtenberger (Grüne) und Evelyn Regner (SP) zeigten sich enttäuscht über den Tenor des Papiers und über die bislang kompromißlose Haltung ihrer Kollegin Marielle Gallo.
Welchen Ausgang die Verhandlungen über die Zukunft des Immaterialgüterrechts in Europa haben werden, wird auch maßgeblich vom Engagement und Einfluß der Konsumenten abhängen, für die es – leider – bislang keine einflußreiche Lobby in Brüssel gibt. Es setzt sich zwar immer mehr auch die Erkenntnis durch, daß Gesetze und Regelungen auch bei den Bürger breite Akzeptanz finden müssen, um nicht sich selbst ad absurdum zu führen. Doch müssen auch durchdachte und ausformulierte Gegenvorschläge, die die Interessen der Konsumenten wiedergeben, den politischen Entscheidungsträgern zur Kenntnis gebracht werden.
Sonst bleibt es – nicht nur in Deutschland – bei einem „Urheberrecht 1.x“ und es wird nicht zu einem „Urheberrecht 2.0“.
(Quelle: futurezone.orf.at)
ACTA Analysen
KEI, eine US-amerikanische NGO, die sich für einen verbesserten Zugang zu Wissen einsetzt, resümiert , der Text ginge weit über den Kampf gegen Produktpiraterie hinaus. Das Abkommen erstreckt sich auf verschiedenen Ebenen auf den Schutz von Urheberrechten, einschließlich Patenten, Designs von Computerchips, pharmazeutische Testergebnisse, etc. Die an den Verhandlungen beteiligten Regierungen sollten sich auch mit Konsumentenverbänden, Bürgerrechtsorganisationen, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Produzenten von Generika, Technologieunternehmen, u.ä. austauschen, um einen angemessenen Interessensausgleich zu erreichen. Wenn dies bei der derzeitigen politischen Situation nicht möglich ist, sollten die Verhandlungen zu ACTA abgebrochen werden.
MdEP Christian Engström, Abgeordneter der schwedischen Piratenpartei im Europäischen Parlament bemängelt, die Kommission habe eine “desinfizierte Version” vorgelegt, bei der sorgfältig alle Information über die Positionen der Verhandlungpartner entfernt worden ist. Er hat sich die Mühe gemacht, Fußnoten zu vergleichen und dabei interessante Unterschiede festgestellt.
Fußnote 58 auf Seite 21 der offiziellen Version besagt , dass eine Delegation vorgeschlagen hat, die Fußnote so zu formulieren, dass größere Sicherheit darüber besteht, dass diese in Einklang mit bestehenden nationalen Vorschriften ist. In der zuvor durchgesickerten Version war genau an dieser Stelle eine Fußnote zum Three-Strikes-Regime zu finden.
Der Parlamentarier schließt daraus, dass es die USA keineswegs aufgegeben hätten, das Three-Strikes-Modell einführen zu wollen. Der Hinweis darauf wurde jetzt lediglich verklausuliert. Offensichtlich mit Zustimmung der EU-Kommission.
MdEP Jan Philipp Albrecht von der Fraktion der Grünen im EU-Parlament sieht in den Verhandlungen einen herben Schlag gegen den Multilateralismus. “Eine Koalition der Willigen umgeht die internationalen Regelwerke wie WTO und WIPO und schließt eine Mehrzahl der Staaten dieser Welt aus. Über die Köpfe von Entwicklungsländern hinweg werden Regeln beschlossen, die später einen massiven Einfluss auf sie haben werden. Es ist äußerst bedenklich, dass zwar einerseits immer wieder auf die Grundregeln des freien Marktes verwiesen wird, aber in Fällen wie ACTA nach eigenem Belieben davon abweichende Regelungen getroffen werden.”
Die Kritikpunkte:
Die Regelungen gehen deutlich über bestehendes EU-Recht hinaus, etwa was die Einführung eines “Three-Strikes”-Regimes (Verhängung von Netzsperren nach 3-maliger Verwarnung) anbelangt.
Das Abkommen geht viel zu weit über die Bekämpfung der Produktpiraterie hinaus und enthält im sogenannten Internetkapitel eine Reihe von unverhältnismäßigen Bestimmungen zur Durchsetzung der Interessen der Urheberrechtsindustrie.
Das Abkommen läuft darauf hinaus, dass Diensteanbieter (Inter Service Provider) für die von ihnen gehosteten oder durchgeleiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden können, was die ISPs dazu nötigen könnte, von sich aus Netzsperren zu verhängen.
Im Namen des Kampfes gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen könnte es zur Einführung von drastischen Maßnahmen wie der Durchsuchung und Beschlagnahme von Laptops und MP3-Playern von Reisenden bei Grenzkontrollen kommen.
Die Einführung von neuen Straftatbeständen für “Unterstützungshandlungen” bei Urheberrechtsverletzungen könnte ebenfalls dazu führen, dass die Haftung von Providern ausgedehnt wird.
Derartige Maßnahmen unterminieren die Netzfreiheit.
Es fehlt nach Meinung aller Kritiker ein Ausgleich zwischen den Interessen der mächtigen Urheberrechtsindustrie und Bürger- und Verbraucherrechten.
Das Abkommen könnte Entwicklungsländer künftig in ihren Möglichkeiten beschränken und insbesondere den Zugang zu Medikamenten (Generika) erschweren oder verunmöglichen. Im Namen des Patentschutzes könnte zudem der Zugang zu Technologien behindert werden.
ACTA – die Auseinandersetzungen gehen in eine neue Runde
Der Druck auf die ACTA-Verhandlungspartner hat teilweise gewirkt. Der aktuelle Entwurf der ACTA-Verhandlungen wurde nach über 3 Jahren Geheimniskrämerei endlich offen gelegt. Deutlich werden dabei mehrere Dinge: Der aktuelle Vertragstext wurde gegenüber den früheren Versionen, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, etwas entschärft. Klar wird aber auch, dass die bisherigen Geheimverhandlungen tatsächlich zum Ziel haben, die Grundregeln des Netzes neu zu definieren. Das Internet ist für viele Bereiche fast unentbehrlich geworden. Über die Regeln, auf denen das Internet basiert, sollte man also nicht im kleinen Kämmerlein entscheiden.
Hier ist eine breite Diskussion notwendig, an der sich nicht nur die Urheberrechtsindustrie beteiligt. Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzer (also vermutlich 90% der heutigen Jugend) sind im aktuellen Vertragstext keine Verpflichtung mehr, die Sperrung wird jedoch weiterhin als geeignete Möglichkeit für die Vertragsstaaten aufgeführt. Auch sollen die Regelungen zum Schadensersatz verschärft werden. Die Höhe des Schadensersatzes wird dabei auf dubiose Weise festgelegt, wobei sich wesentlich auf die Angaben des Rechteinhabers verlassen wird. Millionenstrafen für das Herunterladen weniger Lieder können also nach den neuen Richtlinien durchaus normal werden. Damit würde das amerikanische Zivilrecht mit seinen teils absurd hohen Strafen auch in Deutschland Fuß fassen können. Da auch die Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung strafbar werden soll, würden die Gerichte nach einer solchen veränderten Rechtslage sicher viel zu tun bekommen.
Die Regelungen im Vertragsentwurf zielen vor allem auf die Provider ab. Sie sollen verpflichtet werden, bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen gegen ihre Nutzer vorzugehen. Werden die Provider nicht selbst bei der Kontrolle und Überwachung ihrer Nutzer aktiv, sollen sie selber haftbar gemacht werden. Es ist vergleichbar mit einem Vermieter, der für die Handlungen seiner Mieter haftbar gemacht wird, wenn er nicht selber regelmäßig die Wohnungen durchsucht. Industrieverbände von Providern und Hightech-Firmen sehen durch die geplanten Regelungen ihre Geschäftsgrundlage in Gefahr und haben ihren Widerstand gegen ACTA angekündigt.
So sieht der weltgrößte Providerverband EuroISPA die Basis der modernen Informationsgesellschaft in Gefahr. Der CCIA (Computer and Communications Industry Association) hat scharfe Kritik an dem endlich veröffentlichten ACTA-Entwurf geäußert. In der CCIA sind unter anderem Firmen wie Microsoft, T-Mobile, Google, Nvidia und AMD vertreten. Da es auch für Journalisten, Blogger etc. keine Sonderregelungen gibt, müssen auch die Gefahren für die Meinungsfreiheit betrachtet werden. Veröffentlicht ein Enthüllungsjournalist Informationen, z. B. Dokumente einer gefährlichen Sekte, kann es für ihn nach den geplanten Regelungen äußerst schwierig werden. Seine Veröffentlichung im Netz kann schnell zivilrechtlich unterbunden werden, auch ohne langwierigen Prozess, in dem auch Aspekte wie Pressefreiheit berücksichtigt werden würden. Der Journalist muss dann unter Umständen sogar ruinösen Schadensersatz zahlen. Investigativer Journalismus wird somit behindert und damit ein Eckpfeiler der Demokratie. Während die harten amerikanischen Schadensersatzregelungen in den ACTA-Entwurf aufgenommen wurden, sind die amerikanischen Schutzvorschriften für Konsumenten und Journalisten „vergessen“ worden. Die Diskussion um ACTA hat nach der Veröffentlichung des aktuellen Entwurf gerade erst begonnen. Vieles ist noch in der Veränderung befindlich. Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten! (Quelle: freidenker.cc)
Europäische Kommission ignoriert Europäisches Parlament
Nach jahrelangen Bemühungen der Zivilgesellschaft und des Europäischen Parlaments veröffentlichte die Europäische Kommission endlich den Entwurf zum Anti-Piraterie-Handelsabkommen (ACTA).
Was sofort auffällt ist, dass das “Digitale Kapitel” immer noch im Text zu finden ist und weiterhin Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Internet Service Providern (ISPs) enthält. Und dies trotz der Tatsache, dass das Europäische Parlament die Kommission im Jahre 2008 gebeten hatte “sicherzustellen, dass ACTA sich ausschließlich auf Maßnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRi) und nicht auf substantielle IPRi-Probleme, wie den Umfang des Schutzes, Beschränkungen und Ausnahmen, mittelbare Haftung oder die Haftung von Mittelsmännern, konzentriert” und sie im März 2010 aufgefordert hat, die Verhandlungen auf “das bestehende europäische System zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gegen Piraterie” zu beschränken.
Auch hat die Kommission die Veröffentlichung vorausgegangener Texte, die für eine Interpretation internationaler Abkommen wesentlich sind, vermieden – und somit Schlüsselstellen des Textes weiterhin im Verborgenen gehalten. Beispielsweise enthält der veröffentlichte Text den berühmten Vorschlag, die Vertragspartner sollen die Haftung von Online-Diensteanbietern einschränken, solange diese keine “Verfahren” zur Überwachung ihrer Netzwerke übernehmen und implementieren; doch die wahre Bedeutung dessen ist (wie bei “Three Strikes” oder gleichermaßen intrusiven Maßnahmen) in den unveröffentlichten Vorbereitungstexten versteckt. Andere Fragen hingegen, wie der gefährliche und undefinierte Begriff des “kommerziellen Maßstabs” als Kriterium die Schuldfähigkeit bei Vergehen, sind in dem Text allzu klar.
Während das digitale Kapitel eine große Bandbreite an Optionen umfasst, ist das einzig konsistente, dass die Verpflichtungen streng und die Schutzmaßnahmen eingeschränkt und rechtlich schwach verankert sind. Dies stellt für die Bürger der Europäischen Union ein großes Problem dar, aber es wird ein weitaus größeres Problem, diese Bestimmungen in Entwicklungsländern umzusetzen, die nicht an erzwingbaren Menschenrechtsabkommen oder Datenschutzgesetzen teilhaben. Daher wird es vermutlich ein weltweites Desaster für Bürgerrechte sein – verschlimmert durch die kürzliche Befürwortung von Internetsperren seitens der EU.
Dieses Abkommen ist als weltweiter Standard für Handelsabkommen gedacht. Wenn es dazu kommt, was bleibt dann von der historischen Glaubwürdigkeit der EU im Kampf für freie Meinungsäußerung und Demokratie, wenn sie willfährige undemokratische Regierungen dazu auffordert, für Internetdiensteanbieter Bestimmungen zur “Beendigung oder Verhinderung” von Vergehen einzuführen? Selbstverständlich “sollen jene Maßnahmen, Verfahren und Rechtsmittel gerecht und verhältnismäßig sein”, doch es ist nahezu absurd zu glauben, dass rechtliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn eine der Parteien eine exzessive Umsetzung anordnet. Letzten Endes ist es ein Abkommen für geistiges Eigentum und kein Instrument der Menschenrechte.
Insgesamt hatte das Verfahren vor der Veröffentlichung der ACTA-Dokumente Probleme hinsichtlich der Transparenz, der indirekten Rechtswahl, der Demokratie und der Verhältnismäßigkeit. Das Frage der Transparenz ist etwas verbessert worden, wenn auch nur geringfügig. Angesichts des Fehlens der vorherigen Entwürfe und der Standpunkte der verschiedenen Verhandlungs-”Partner” kann dies kaum als vollständige Transparenz angesehen werden. Das Nicht-nur-gegen-Piraterie-, Nicht-wirklich-Handels-, Noch-nicht-ganz-Abkommen hat noch einen weiten Weg vor sich, bevor es als etwas Besseres als nutzlos betrachtet werden kann. (Quelle: Joe McNamee, Edri)
Den Bedenken des EU-Parlaments nachkommen!
Es war notwendig, dass die EU-Kommission sich bei den ACTA-Verhandlungen für die Veröffentlichung des Abkommensentwurfs einsetzt. Damit kommt sie vier Monate nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ihren Pflichten vor allem gegenüber dem EU-Parlament nach. Wir verstehen Kommissionspräsident Barroso so, dass von nun an alle Dokumente verfügbar gemacht werden. Zudem wäre es nur konsequent, entsprechend der neuen Vertragssituation dem Parlament und dem Rat ein neues Verhandlungsmandat vorzulegen, um die Ziele der EU in den Verhandlungen zu verdeutlichen. Ein erster Einblick in den heute veröffentlichten Verhandlungstext bestätigt unseren Verdacht, dass die ACTA-Partner immer noch an Teilen arbeiten, die das EU-Parlament in seiner März-Resolution mit überwältigender Mehrheit ausgeschlossen hat. Nach dieser Entscheidung muss das ACTA-Abkommen auf die reine Produktpirateriebekämpfung beschränkt werden. Wir sind daher erschrocken, dass auch nach der letzten Verhandlungsrunde ein Internetkapitel zur Urheberrechtsdurchsetzung im Abkommen enthalten ist und fordern die EU-Kommission auf, den Forderungen des EU-Parlaments nachzukommen.
Die Grüne Entwicklungsexpertin im Europaparlament, Ska Keller, erklärt zu der Veröffentlichung:
“Die ACTA-Verhandlungen sind herber Schlag gegen den Multilateralismus. Eine Koalition der Willigen umgeht die internationalen Regelwerke wie WTO und WIPO und schließt eine Mehrzahl der Staaten dieser Welt aus. Über die Köpfe von Entwicklungsländern hinweg werden Regeln beschlossen, die später einen massiven Einfluss auf sie haben werden. Es ist äußerst bedenklich, dass zwar einerseits immer wieder auf die Grundregeln des freien Marktes verwiesen wird, aber in Fällen wie ACTA nach eigenem Belieben davon abweichende Regelungen getroffen werden. Die EU-Kommission muss durch eine umfassende Folgenabschätzung sicherstellen, dass Entwicklungsländer nicht in ihren Möglichkeiten beschränkt werden. Das ACTA-Abkommen darf nicht dazu führen, dass der Zugang zu Medikamenten in Entwicklungsländern erschwert wird. Zudem müssen Ausnahmen von der Patentdurchsetzung auch bei Technikpatenten und dem Markenrecht für gemeinsame Entwicklungsziele – etwa beim Klimaschutz – weiterhin möglich sein. Die EU-Kommission muss ACTA deutlich beschränken. Andernfalls wird es keine Zustimmung im EU-Parlament geben.”
Offizieller ACTA Entwurf veröffentlicht
Per Mitteilung vom 21.04.2010 hat die Kommission der EU einen offiziellen Entwurf zum ACTA veröffentlicht.
Die EU-Kommission und die anderen Verhandlungspartner um das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) haben am Mittwoch erstmals ein belastbares Dokument veröffentlicht. Die Unterhändler hatten sich bei der achten ACTA-Verhandlungsrunde in Neuseeland in der vergangenen Woche darauf geeinigt, den Text zu veröffentlichen, nachdem das EU-Parlament und zahlreiche Bürgerrechts- und Konsumentenschutzorganisationen sie mehrmals dazu auffordern mussten.
Anders als bei einem durchgesickerten Dokument, das die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net im März veröffentlicht hat, gehen die Positionen der einzelnen Delegationen nicht aus dem Dokument hervor. Bei der ersten Durchsicht wird schnell klar, dass in dem Abkommen noch zahlreiche Punkte umstritten sind, schließlich dürfte es nicht einfach sein, die Interessen und Rechtsauffassungen von Ländern wie den USA, Mexiko oder der Schweiz in Übereinstimmung zu bringen. Ob die Verhandler, wie offiziell beabsichtigt, dazu in der Lage sein werden, das Abkommen noch im laufenden Jahr abzuschließen, darf daher bezweifelt werden. In dem Dokument wimmelt es von umstrittenen Passagen, die in eckige Klammern gesetzt sind, und verschiedenen Optionen für einzelne Punkte.
(QUELLE:ORF)