Archiv für Kategorie Allgemein

SWIFT-Abkommen – Ein Rückschlag für den internationalen Grundrechtsschutz

swiftza6Das EU-Parlament hat heute mit 484 zu 109 Stimmen ein neues transatlantisches Übereinkommen zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT abgesegnet.

Das Abkommen betrifft Daten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Überweisung für Transaktionen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern.

Die mehrheitliche Zustimmung des EU-Parlaments zum neuen SWIFT-Abkommen stellt einen Rückschlag für die Verhandlungen um einen verbindlichen Grundrechtsschutz in der internationalen Sicherheitszusammenarbeit dar. Zwar wurden im Vergleich zum vorherigen Entwurf richtige Korrekturen erreicht, der grundsätzlichen Kritik an der massenweisen verdachtsunabhängigen Datenweitergabe und den viel zu langen Speicherfristen wurde allerdings nicht nachgekommen. Die ganz große Koalition aus Konservativen, Sozialdemokraten und auch Liberalen akzeptiert damit eine Absenkung bisher geltender Rechtsstaatsprinzipien und riskiert eine EU-rechtswidrige Regelung.

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EU-Parlament verschiebt Abstimmung über umstrittene Internet-Sanktionen

Mit 140 zu 135 Stimmen hat das Europäische Parlament gestern – auf Antrag von Grünen und Sozialisten – für eine Verschiebung der Abstimmung des sehr kontrovers diskutierten Gallo-Berichts über die “Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” gestimmt.

Diese Abstimmung ist ein gutes Zeichen für eine zukünftige Positionierung des EP. Der Text ist in seiner aktuellen Fassung für die europäischen Bürger schlicht unakzeptabel, da er sehr repressive Maßnahmen gegen nicht-kommerzielles Filesharing vorsieht und private Nutzer mit “Piraten” und professionellen Produktfälschern gleichstellt. Wäre der Text in dieser Woche in der Form angenommen worden, hätte man die Büchse der Pandora geöffnet, indem man die komplette Überwachung der Aktivitäten aller Internetnutzer ermöglicht hätte. Zugang zu Wissen und das Prinzip der “net neutrality”, auf dem der Erfolg und die erfolgreiche Weiterentwicklung des Internet basieren, würden ausgehebelt. Wie schon das berühmt-berüchtigte “Lex Hadopi” in Frankreicht bietet auch dieser Bericht keine wirklichen Lösungen für die unzweifelhaft existierenden Probleme an: Keine Vorschläge für neue Lizensierungsmodelle, keine Vorschläge für eine Reform bzw. Modernisierung des Urheberrechts, die eine kreative und innovative Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft befördern würden.

Der Bericht von Frau Gallo steht für eine längst überholte Sichtweise. Er will die Urheberrechte im Internet stärken und schränkt gleichzeitig die Kommunikation und das Recht auf Privatsphäre auf dramatische Weise ein. Das ist ganz und gar unvereinbar mit dem Willen, ein freies, für jedermann zugängliches Internet zu erhalten und zu fördern – zur wahrhaft demokratischen Verbreitung von Wissen.

Die Verschiebung der Abstimmung auf September ist sehr erfreulich, da die lebhafte Debatte dadurch offen bleibt und man für zwei weitere Monate die Chance hat, doch noch innovative Lösungen für eine Vergütung von kreativem Schaffen im Internetzeitalter zu finden!

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Jurablogs.com jetzt auch im WM Fieber

Damit auch nach der WM, das wohlige warme Gefühl der Vertrautheit und Zusammengehörigkeit erhalten bleibt hat Jurablogs.com geplant, seine Seite zum 12.07.2010 umzustellen. Ebenso Beck-online und Juris.

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Höchststrafen für urheberrechtliche Verletzungen an Skype Produkten

Zumindest wenn es nach der Skype Technologies S.A. geht.

Skype

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Neuer Entwurf für SWIFT-Abkommen

swiftza6Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat neun Entwurf für das SWIFT Abkommen ins Netz gestellt.

In dem von EU-Kommission und der US-Regierung ausgehandelten Papier wird festgelegt, dass die Finanzdaten allein verwendet werden dürfen, um Terrorismus zu verhindern, zu untersuchen oder zu verfolgen. Relevante Informationen dazu aus dem Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) der USA könnten dann an Sicherheitsbehörden oder spezielle Anti-Terror-Einrichtungen der EU-Mitgliedsstaaten weitergegeben werden. Der Entwurf enthält keine Auflagen dazu, welche US-Einrichtungen die Angaben erhalten dürften. Relativ weit gefasst ist die Definition terroristischer Aktivitäten: Auch Einschüchterung oder Ausübung von Zwang auf eine Bevölkerung, Regierungseinrichtungen oder internationale Organisationen gehören dazu.

Die EU-Kommission riskiert mit ihrem Vorschlag für ein neues Abkommen mit den USA zur Weitergabe von SWIFT-Bankdaten eine weitere Ablehnung im Europäischen Parlament. Kommissarin Malmström musste von vornherein bewusst sein, dass die zentralen Kritikpunkte des Parlaments und vieler Mitgliedstaaten mit diesem neuen Vorschlag nicht ausgeräumt sind. Noch immer werden zahlreiche Bankdaten unverdächtiger Personen an die US-Behörden weitergeleitet und für fünf Jahre gespeichert. Dies widerspricht nicht nur der nun verbindlichen Grundrechtecharta der EU, sondern auch den jüngsten Urteilen des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Dennoch gibt es keine weiteren Bedingungen für die Geltung des unbefristeten Abkommens, wie etwa die Verpflichtung auf ein generelles Datenschutzabkommen mit den USA binnen festgeschriebener Frist. Damit nimmt sich die EU ihre gute Stellung in den Verhandlungen mit den USA und stellt diesen auf unbestimmte Zeit eine höchst bedenkliche Blanko-Vollmacht zur Auswertung europäischer Daten aus. Wer diesem Abkommen nun einfach zustimmt, gefährdet das gerade erst gewonnene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Europäischen Institutionen.

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Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in ihrer “Berliner Rede zum Urheberrecht” Provider aufgefordert, “mehr Verantwortung für den Schutz der Urheberrechte zu übernehmen”. Die FDP-Politikerin zeigte sich offen für die automatische Anzeige von Warnhinweisen durch die Anbieter bei einer Copyright-Verletzung. Das individuelle Surfverhalten dürfe aber nicht gesetzlich kontrolliert werden, das Modell komme daher nur in Betracht, wenn dabei keine Daten erfasst werden müssten.

Die Rede findet sich hier.

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Überblick: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgeberrechts

Am 11.06 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgeberrechts in Kraft.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

1.Neustrukturierung des § 355 BGB

§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB (n.F.) enthält eine Änderung, nach dem bei Fernabsatzverträgen eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleichsteht, wenn der Unternehmer den verbraucher gem. Art. 246 §1 Abs, 1 Nr. 10 EGBGB unterrichtet hat.

§ 355 Abs 2 BGB (n.F.) regelt die Länge der Widerrufsrist. Die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sind nunmehr in § 360 BGB (n.F.) zusammengefasst.

In § 355 Abs 2 S. 4. BGB (n.F.) wird bestimmt, das bei Fernabsatzverträgen die einmonatige Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 S. 3 BGB (n.F.) auch für den Fall gelten soll, in dem die Unterrichtung des Verbrauchers seine Widerrufsfrist zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

2.Änderungen in § 356 BGB

§356 (n.F.) betrifft das Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen und nimmt Anpassung an die Änderungen des § 355ff BGB vor. Die bisher geltende Voraussetzung der Textform für die wirksame Ersetzung des Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht ist weggefallen.

3.Neuregelung des § 351 Abs. 3 BGB

Anfügung eines neuen zweiten Satzes in Entsprechung zu Neustrukturierung des § 355 BGB.

4.Der neue § 360 BGB

In § 360 BGB sind die zuvor in § 355 BGB (a.F.) geregelten Voraussetzungen der Widerrufsbelehrung festgesetzt.

5.Einwendungsdurchgriff bei verbundenen Verträgen § 359 BGB

aus „das finanzielle Entgelt 200 Euro nicht überschreitet“ wird „ weniger als 200 Euro“ beträgt.

Weitere Änderungen und Ergänzungen finden sich zudem in:

§ 359a Abs. 1 BGB
§ 359a Abs. 2 BGB
§ 312 Abs. 2 S. 1 BGB
§ 312 Abs. 2 S. 2 BGB
§ 312 c Abs. 1 und. 2 BGB
§ 312 d Abs. 2 BGB
§ 312 d Abs. 5 BGB
§ 312 e Abs. 1 Nr.2 BGB
§ 188 BGB
§ 490 BGB
§ 491 BGB
§ 492 BGB
§ 493 BGB
§ 494 BGB
§ 495 BGB
§ 497, 498 BGB
§ 499 BGB
§ 500 BGB
§ 501 BGB
§ 502 BGB
§ 503 BGB
§ 506 BGB
§ 507 Abs. 2 BGB
§ 508 Abs. 2 BGB
§ 509 BGB
§ 510 BGB
§ 511 BGB

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Piraten beziehen Stellung zu ACTA

Jetzt nimmt auch die Piratenpartei öffentlich Stellung zu ACTA.

Zur Stellungsnahme:
http://wiki.piratenpartei.de/images/a/a8/Positionspapier_ACTA_neues_Layout.pdf

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Indien stellt sich gegen ACTA

IndienflaggeEin Aktueller Bericht auf Gulli stellt sich die Frage, welche Gefahr das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) für Indien darstellt?

Die indische Wirtschaftszeitung “Economic Times” habe in einem jüngst erschienenen Artikel eine Antwort darauf gegeben. Diese falle überaus deutlich aus: Sollte ACTA von den verhandelnden Mitgliedsstaaten abgesegnet werden, so sei die wirtschaftliche Zukunft Indiens bedroht.

“Die indische Regierung befürchtet im Zuge einer Umsetzung dieses Vertragswerks erhebliche Nachteile. Besonders schwierig soll es im Bereich der Informations-Technologie oder Generika werden. Aus diesem Grunde hat man sich nun entschlossen, eine Koalition gegen ACTA zu gründen. Dem sollen sich alle Industriestaaten anschließen, die ebenfalls Nachteile durch die Verhandlungen befürchten. Auf der Liste möglicher Sympathisanten stehen unter anderem Brasilien, China und Ägypten.

Besonders problematisch ist für Indien dabei nicht der Internet-Bereich. Die größten Ängste liegen bei der Versorgung mit Medikamenten. Ob es tatsächlich zu einer solchen Koalition kommt, muss auch erst einmal abgewartet werden. Das Anti Counterfeiting Trade Agreement befindet sich praktisch kurz vor der Vollendung. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass ein ruckartiger Widerstand noch etwas bewegen kann. Insbesondere wenn die Staaten selbst nicht in den Verhandlungsprozess integriert sind.”

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Datenschutz mal anders

Der Klassiker aus dem Jahre 2008

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