Kommissionsvorschlag unzureichend – Bundesregierung muss sich im Ministerrat für strengeres Mandat einsetzen


Bereits zu Jahresbeginn hatte Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat an das EU-Parlament appelliert, bei dem anstehenden Votum über den laufenden Transfer von Flugpassagierdaten in die USA den bislang “unzureichenden” Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger zu verbessern. Nun liegt ein neuer Mandatsentwurf der EU-Kommission für die Neugestaltung der Fluggastdatenweitergabeabkommen vor.
Der Entwurf ist trotz einiger wichtiger Bestimmungen unzureichend. Mehrfach hatte das EU-Parlament deutlich gemacht, dass eine generelle Massenauswertung europäischer Fluggastdaten zur Kriminalitätsbekämpfung nicht gerechtfertigt ist. In der Parlamentsresolution vom Mai wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Weitergabe von PNR-Fluggastdaten den europäischen Datenschutzstandards entsprechen muss. Dies schließt einen generellen Zugriff auf personenbezogene Daten sowie eine andauernde Speicherung ohne konkreten Anhaltspunkt aus. Damit darf auf Fluggastdaten nur zugegriffen werden, wenn konkrete Verdachtsmomente gegen eine Person vorliegen. Um einen andauernden Konflikt mit geltendem EU-Recht zu verhindern, müssen diese grundsätzlichen Grenzen in den Verhandlungen klar benannt werden. Nur mit einem strikten Mandat wird es am Ende ein Abkommen geben, dass Parlament und Rat tatsächlich annehmen können.

Die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts zeigen eindeutig, wo die Grenzen für eine anlassunabhängige Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten liegen. Wenn überhaupt, dann sind solche Datensammlungen nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und mit hohen und strengen Zugriffshürden sowie kurzen Speicherfristen zu versehen. Die derzeit ohne legitimierte Rechtsgrundlage stattfindende und durch die Abkommen zu regelnde Weitergabe von PNR-Fluggastdaten widerspricht dieser auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfolgten Rechtsprechung. Wer dies nicht deutlich benennt, akzeptiert den gefährlichen Paradigmenwechsel hin zum Generalverdacht, der in der Sicherheitspolitik der vergangenen Jahre stattgefunden hat.

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