De-Mail: Behörden lesen mit


Mit der De-Mail will das Bundesinnenministerium eigenen Angaben zufolge die “nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall” werden lassen. “Zum Normalfall wird aber eher, dass Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden besonders vertrauliche Kommunikation, die heute aus gutem Grund noch vorwiegend postalisch oder möglichst anonym abgewickelt wird, ohne richterlichen Beschluss einsehen beziehungsweise mitlesen können”, erklärt Rene Zoch, 2. Vorsitzender von “no abuse in internet” (naiin). Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die von der Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft getragen wird, sieht in dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur De-Mail die Bürgerrechte nicht ausreichend berücksichtigt.

“Der Schutz der Privatsphäre scheint den politisch Verantwortlichen immer nur dann wichtig zu sein, wenn es um den Datenschutz in der Privatwirtschaft geht. Geht es aber um staatliche Eingriffe, scheint dieser offenbar keine große Rolle mehr zu spielen”, kritisiert der stellvertretende naiin-Vorsitzende.

In der Tat dürfte den Wenigsten der Hunderttausenden Bürger, die sich bisher im Rahmen der seit Anfang Juli laufenden Vorregistrierungsphase ihre persönliche De-Mail-Adresse gesichert haben, bewusst sein, dass die De-Mail-Anbieter auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden ihre Nutzernamen samt Passwörter herausgeben müssen. Ein Richter bleibt außen vor.

Sogar private Dritte können auf einfachem Wege – zum Teil sensible – persönliche Daten von einem De-Mail-Nutzer bei den Anbietern anfordern: Hierzu zählen neben dem vollständigen Namen und die Anschrift auch das Geburtsdatum. “Die beteiligten Internet-Anbieter werden auch bei der De-Mail in die unangenehme Rolle des Hilfssheriffs gedrängt. Sie haben keine Gewissheit darüber, ob die Anfragen seitens der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste im Einzelnen überhaupt durch hinreichende Verdachtsmomente gerechtfertigt sind”, so Zoch. (Quelle: Net-Tribune)

  1. #1 von Bätschman am 21. September 2010

    Also die Auskunftspflicht an private Dritte ist ja nun nicht so, dass man einfach anrufen kann und die Adressewird einem gesagt. Laut Bürgerportalgesetz ist ein Grund nötig. Wie dieser Grund auszusehen hat und wer prüft, ob der GRund auch wirklich vorliegt, ist wieder ein anderes Thema. Und das letzte Zitat stimmt auch nur bedingt, da es bei normalen E-Mails jetzt schon so ist. Nur da sich kaum jemand mit richtigem Namen anmeldet laufen die Anfragen oft ins leere. Aber rechtlich gesehen ändert sich daran nichts. TKG erlaubt heute schon Zugang und Passwort von E-Mails auf hinreichende Verdachtsmomente zu erfragen.

(wird nicht veröffentlicht)

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