Archiv für Mai, 2010
Nicht nur auf nationaler Ebene wird um die Anforderungen an ein zeitgemäßes „Urheberrecht 2.0“ gerungen – wichtige Weichen werden nächste Woche auch auf EU-Ebene gestellt
Die Forderung nach einem modernen und für die digitale Informationsgesellschaft tauglichen Urheberrecht in Deutschland kann in unserer vernetzten und globalisierten Welt nicht alleine nationale Interessen und Befürfnisse berücksichtigen. Viele Fragen werden auch auf Ebene der Europäischen Union und auch in internationalen Gremien behandelt und sogar entschieden – besonders bekanntes wie bedrohliches Beispiel ist das „Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)“, das, obwohl „nur“ ein Handelsabkommen, massiv in – unsere – nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung eingreifen könnte.
Ein Blick über den nationalen Tellerrand lohnt sich also, will man nicht von übergreifenden Entwicklungen überrascht und schließlich überrollt werden.
Dabei läßt sich auf allen Ebenen eine gemeinsame Linie ausmachen: mit einer Reform des Urheberrechts sollen die Nutzer- bzw. Konsumentenrechte weiter beschnitten werden, im Zweifel sogar auf Kosten von Bürgerrechten und Bürgerfreiheiten. Dabei werden bisher gängige, jedoch nicht verbriefte (kodifiziert) Rechte, aber doch als „Gewohnheitsrecht“ anzusehende Nutzungen von verschiedenener Seite torpediert: Bekanntestes Beispiel ist die sogenannte „Privatkopie“, die in Zeiten verlustfreier und potentiell massenhafter Duplizierung von Dateien der Industrie ein besonderer Dorn im Auge ist. So ist es gesetzlich verboten, technische Schutzmechanismen (DRM) auszuhebeln oder zu umgehen – und nun könnte zusätzlich noch die Anfertigung von Kopien von Kopien verboten werden.
Die Industrie versucht seit Jahren – bei Politikern erfolgreich, bei Konsumenten eher mäßig – ihre schwindenden Absatzzahlen mit dem Anstieg der privaten Internetpiraterie durch „wissenschaftliche Studien“ zu erklären. Zweifelsohne ist das kostenlose Angebot ein ernsthafter Konkurrent der bisweilen wenig erfolgreichen, weil oft nur halbherzig betriebenen digitalen Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft. Der Diagnose „Marktversagen“ kann man aber durchaus ein „Industrieversagen“ entgegenhalten, vor allem, wenn die positive „share culture“ des Internets mit einer negativ besetzten „Kostenloskultur“ verwechselt wird.
Bislang ging die Strategie der Produzenten von kreativem „content“ nicht auf: hat man doch vor allem auf Abschreckung durch Abmahnungen, Kriminalisierung ganzer Nutzergruppen und prohibitive gesetzliche Maßnahmen gesetzt, weniger auf marktwirtschaftlich orientiertes Bewerben von hochqualitativen Angeboten mit Mehrwert für die Nutzer.
Die Zukunft des „Geistigen Eigentums“ wird kommende Woche in Brüssel weiter verhandelt werden. Im Zentrum steht ein von Marielle Gallo, MdEP, verfasster Bericht, in dem sie ihre Gedanken und Vorschläge zur Bestandssicherung der Kreativwirtschaft darlegt. Die konservative Politikerin aus Frankreich hatte anfänglich sich dabei positiv zu ACTA geäußert und beharrt auch nach Verhandlungen auf der „harten Linie“ ihres Maßnahmenkatalogs, der im Grunde die „üblichen Verdächtigen“ im Köcher vorhält. Nicht umsonst ist sie Parteigängerin des französischen Präsidenten Sarkozy, dessen UMP sich federführend bei der Einführung von „Three Strikes“ zeigte.
Wie schon das eindeutige Votum der EU-Abgeordneten gegen die Geheimhaltung der ACTA-Verhandlungen gezeigt hat, sind solche beharrenden bzw. rückwärtsgewandten Ideen jedoch nicht „common sense“. Die österreichische Abgeordneten Eva Lichtenberger (Grüne) und Evelyn Regner (SP) zeigten sich enttäuscht über den Tenor des Papiers und über die bislang kompromißlose Haltung ihrer Kollegin Marielle Gallo.
Welchen Ausgang die Verhandlungen über die Zukunft des Immaterialgüterrechts in Europa haben werden, wird auch maßgeblich vom Engagement und Einfluß der Konsumenten abhängen, für die es – leider – bislang keine einflußreiche Lobby in Brüssel gibt. Es setzt sich zwar immer mehr auch die Erkenntnis durch, daß Gesetze und Regelungen auch bei den Bürger breite Akzeptanz finden müssen, um nicht sich selbst ad absurdum zu führen. Doch müssen auch durchdachte und ausformulierte Gegenvorschläge, die die Interessen der Konsumenten wiedergeben, den politischen Entscheidungsträgern zur Kenntnis gebracht werden.
Sonst bleibt es – nicht nur in Deutschland – bei einem „Urheberrecht 1.x“ und es wird nicht zu einem „Urheberrecht 2.0“.
(Quelle: futurezone.orf.at)
Entwurf für Anti-Filesharing-Kodex
Die britische Regulierungsbehörde Ofcom hat am Freitag den erwarteten Entwurf des geplanten Verhaltenskodex für Internetzugangsanbieter bei Urheberrechtsverstößen durch Kunden veröffentlicht. Von zuvor diskutierten technischen Maßnahmen wie Bandbreitendrosselung oder gar Anschlusssperren für Wiederholungstäter ist in dem Papier nicht die Rede. [weiterlesen auf heise.de]
Bundestagsdebatte zum Zugangserschwerungsgesetz
Eine Bundestagsdebatte zum Zugangserschwerungsgesetz jetzt auf Phoenix:
http://www.phoenix.de/livestream/
Global software piracy rate rises to 43 percent, stifling innovation and economic growth
The rate of global software piracy climbed to 43 percent in 2009, a two-percentage-point increase from 2008 fueled in large part by expanding PC sales in emerging markets, according to the seventh annual Business Software Alliance/IDC Global Software Piracy Study.
“Software theft exceeded $51 billion in commercial value in 2009. The public and private sectors need to join forces to more effectively combat an epidemic that stifles innovation and impairs economies on a global scale,” said BSA President and CEO Robert Holleyman.
A 43-percent piracy rate means that for every $100 worth of legitimate software sold in 2009, an additional $75 worth of unlicensed software also made its way into the market. This underscores the increasing sophistication of pirates and the urgent need for stronger anti-piracy efforts.
“Software theft hurts not just software companies and the IT sector, but also the broader economy at the local, regional and global levels by cutting out service and distribution firms,” said John Gantz, chief research officer at IDC. “Lowering software piracy by just 10 percentage points during the next four years would create nearly 500,000 new jobs and pump $140 billion into ailing economies.”
In the United States, software piracy remained at 20 percent, the lowest level of software theft of any nation in the world. However, given the size of the PC market, the commercial value of pirated software in the United States was $8.4 billion in 2009.
45 Prozent der Schufa-Einträge sind fehlerhaft
Kaum zu glauben, aber wahr: die bei Auskunfteien gespeicherten Daten sind sehr häufig gar nicht korrekt. Das hat der Soziologe Dr. Dieter Korczak im Rahmen einer Studie für das Bundesverbraucherministerium aufgedeckt.
Hierzu Dr. Dieter Korczak, GP Forschungsgruppe München: “Wir haben festgestellt, dass 45 % der gespeicherten Daten fehlerhaft, unvollständig, nicht zutreffend waren. Das halten wir natürlich nicht für tragbar. Wenn etwas gespeichert wird, dann kann der Bürger erwarten, dass es auch korrekt und richtig gespeichert wird.”
Ein ausführlicher Bericht auf ard.de
Google-Anwältin kritisiert ACTA-Abkommen
Es geht um die Haftung für Internet-Anbieter. Anwältin Daphne Keller: “Der ACTA-Entwurf ist wie Gollum im Schatten entstanden.” Suchmaschinen und andere Web-Vermittler müssten rechtlich russisches Roulette spielen. Eine Rechtsanwältin von Google hat heftige Kritik an dem Entwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) geübt. Das Abkommen sei aus einem Vorschlag “metastasiert”, Grenzsicherheit und Schmuggel in einem international einheitlichen Rechtsrahmen zu behandeln, wobei Urheber- und Internetrecht gleich mit erfasst werden sollten. ACTA sei etwas, das wie Gollum aus Tolkiens “Herr der Ringe” im Schatten gewachsen sei, ohne Aufsicht der Öffentlichkeit, sagte Google-Rechtsberaterin Daphne Keller auf einer Konferenz in der Stanford Universität. Erst vor gut zwei Wochen war ein erster offizieller Entwurf veröffentlicht worden. Die ACTA-Teilnehmer arbeiten aber schon seit 2008 an dem Abkommen.
Werde ACTA international umgesetzt, könne dies die Haftungspflicht für Internet-Vermittlungsstellen – etwa Suchmaschinen – erweitern, meinte Keller. “Sie wollen doch bestimmt nicht russisches Roulette mit sehr hohen gesetzlichen Strafen spielen.” In einem Abschnitt des ACTA-Entwurfs ist die Rede davon, dass Internet-Provider, die den Zugriff auf raubkopiertes Material sperren und Maßnahmen gegen die unerlaubte Übermittlung von urheberrechtlich geschütztem Material einführen, von Klagen ausgenommen werden sollen. Wenn sie das nicht tun, drohen ihnen Rechtsstreitigkeiten.
Prinzipien des “Fair Use”, wie sie in Amerika üblich sind, könnten nicht garantiert werden, so Keller. “Das sieht wie Kulturimperialismus aus. Das hat viele Leute kalt erwischt.” Keller soll 2009 ebenso wie einige Bürgerrechtler und Unternehmen unter Verpflichtung zur Verschwiegenheit Einblick in ACTA-Entwürfe erhalten haben. Allerdings wurde damals kritisiert, das man nicht viel zu Gesicht bekommen habe und auch keine Kopien des Textes mitnehmen durfte. Das Europaparlament hatte im März 2010 mehr Transparenz bei den ACTA-Verhandlungen gefordert und sogar mit rechtlichen Schritten gedroht. Die nächste ACTA-Verhandlung soll im Juni in der Schweiz stattfinden. (Quelle Zdnet)
ACTA Analysen
KEI, eine US-amerikanische NGO, die sich für einen verbesserten Zugang zu Wissen einsetzt, resümiert , der Text ginge weit über den Kampf gegen Produktpiraterie hinaus. Das Abkommen erstreckt sich auf verschiedenen Ebenen auf den Schutz von Urheberrechten, einschließlich Patenten, Designs von Computerchips, pharmazeutische Testergebnisse, etc. Die an den Verhandlungen beteiligten Regierungen sollten sich auch mit Konsumentenverbänden, Bürgerrechtsorganisationen, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Produzenten von Generika, Technologieunternehmen, u.ä. austauschen, um einen angemessenen Interessensausgleich zu erreichen. Wenn dies bei der derzeitigen politischen Situation nicht möglich ist, sollten die Verhandlungen zu ACTA abgebrochen werden.
MdEP Christian Engström, Abgeordneter der schwedischen Piratenpartei im Europäischen Parlament bemängelt, die Kommission habe eine “desinfizierte Version” vorgelegt, bei der sorgfältig alle Information über die Positionen der Verhandlungpartner entfernt worden ist. Er hat sich die Mühe gemacht, Fußnoten zu vergleichen und dabei interessante Unterschiede festgestellt.
Fußnote 58 auf Seite 21 der offiziellen Version besagt , dass eine Delegation vorgeschlagen hat, die Fußnote so zu formulieren, dass größere Sicherheit darüber besteht, dass diese in Einklang mit bestehenden nationalen Vorschriften ist. In der zuvor durchgesickerten Version war genau an dieser Stelle eine Fußnote zum Three-Strikes-Regime zu finden.
Der Parlamentarier schließt daraus, dass es die USA keineswegs aufgegeben hätten, das Three-Strikes-Modell einführen zu wollen. Der Hinweis darauf wurde jetzt lediglich verklausuliert. Offensichtlich mit Zustimmung der EU-Kommission.
MdEP Jan Philipp Albrecht von der Fraktion der Grünen im EU-Parlament sieht in den Verhandlungen einen herben Schlag gegen den Multilateralismus. “Eine Koalition der Willigen umgeht die internationalen Regelwerke wie WTO und WIPO und schließt eine Mehrzahl der Staaten dieser Welt aus. Über die Köpfe von Entwicklungsländern hinweg werden Regeln beschlossen, die später einen massiven Einfluss auf sie haben werden. Es ist äußerst bedenklich, dass zwar einerseits immer wieder auf die Grundregeln des freien Marktes verwiesen wird, aber in Fällen wie ACTA nach eigenem Belieben davon abweichende Regelungen getroffen werden.”
Die Kritikpunkte:
Die Regelungen gehen deutlich über bestehendes EU-Recht hinaus, etwa was die Einführung eines “Three-Strikes”-Regimes (Verhängung von Netzsperren nach 3-maliger Verwarnung) anbelangt.
Das Abkommen geht viel zu weit über die Bekämpfung der Produktpiraterie hinaus und enthält im sogenannten Internetkapitel eine Reihe von unverhältnismäßigen Bestimmungen zur Durchsetzung der Interessen der Urheberrechtsindustrie.
Das Abkommen läuft darauf hinaus, dass Diensteanbieter (Inter Service Provider) für die von ihnen gehosteten oder durchgeleiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden können, was die ISPs dazu nötigen könnte, von sich aus Netzsperren zu verhängen.
Im Namen des Kampfes gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen könnte es zur Einführung von drastischen Maßnahmen wie der Durchsuchung und Beschlagnahme von Laptops und MP3-Playern von Reisenden bei Grenzkontrollen kommen.
Die Einführung von neuen Straftatbeständen für “Unterstützungshandlungen” bei Urheberrechtsverletzungen könnte ebenfalls dazu führen, dass die Haftung von Providern ausgedehnt wird.
Derartige Maßnahmen unterminieren die Netzfreiheit.
Es fehlt nach Meinung aller Kritiker ein Ausgleich zwischen den Interessen der mächtigen Urheberrechtsindustrie und Bürger- und Verbraucherrechten.
Das Abkommen könnte Entwicklungsländer künftig in ihren Möglichkeiten beschränken und insbesondere den Zugang zu Medikamenten (Generika) erschweren oder verunmöglichen. Im Namen des Patentschutzes könnte zudem der Zugang zu Technologien behindert werden.
Nachtrag: Urheberrechts-Abmahnungen: Zypries empfiehlt (doch nicht ?) Papierkorb
Ich hatte über den Artikel der HAZ berichtet.
Daraufhin kam der Kommentar:
#1 von Brigitte Zypries am 1. Mai 2010 IP: 80.187.103.200
Der Journalist hat die Debatte falsch zusammengefasst .
Weder sollte man Abmahnungen wegen einer Ueheberechtsverletzung noch Anwaltsschreiben einfach wegwerfen. Lediglich Schreiben von Firmen die behaupten, man habe im Netz durch anklicken einen Vertrag geschlossen, kann man ignorieren- wenn man sicher ist, dass man nicht auf der Seite war.Man muss aber auch darauf reagieren, wenn man einen Mahnbescheid bekommt.
