Archiv für April, 2010
Die Einwilligung im Urheberrecht bei Internetnutzungen
Verfasst von Redaktion unter Allgemein, Veranstaltungshinweis am 12. April 2010
Die Einwilligung wird heute bei verschiedenen Fragestellungen des Urheberrechts im Internet herangezogen, um den Konflikt zwischen den weit gefassten Verbotsrechten von Urhebern und Verwertern einerseits und den Kommunikationserfordernissen des neuen Mediums andererseits auszugleichen, etwa wenn der Schrankenkatalog des UrhG zu eng gefasst ist oder die Haftungsprivilegierungen des TMG keine Anwendung finden.
Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung betreffen Bildersuchmaschinen (OLG Jena GRUR-RR 2008, 223), Deeplinks (BGH GRUR 2003, 958 – Paperboy) und Framelinks (OLG Hamburg GRUR 2001, 831 — Roche Lexikon Medizin).
Hier stellt sich jeweils die Frage, ob man durch das Einstellen vonInhalten Nutzungen im Internet gestattet oder ob eine ausdrückliches (oder konkludentes) Opt-out erforderlich ist. Die Annahme einer Einwilligung der Rechtsinhaber kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zugleich Auswirkungen auf mögliche Vergütungsansprüche haben, die an Urheberrechtsschranken geknüpft sein können (BGH GRUR
2008, 245- Drucker und Plotter, BGH GRUR 2009, 53 – PC).
Das Institut für Rechtsinformatik freut sich sehr, drei sehr namhafte Referenten für die angesprochene Fragen gewonnen zu haben.
Dieses sind:
- Prof. Dr. Ansgar Ohly, LL.M. (Cambridge), Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht,
Universität Bayreuth;
- RA Jörg Heydrich, Justiziar Heise Zeitschriften Verlag, Hannover;
- Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer Gesellschaft zur Verwertung von
Leistungsschutzrechten mbH (GVL).
Im Anschluss an eine hoffentlich lebhafte Diskussion besteht die
Gelegenheit, die Gespräche bei einem Glas Wein weiterzuführen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 4. Juni 2010 per E-Mail an sekretariat@iri.uni-hannover.de oder telefonisch unter 0511-7628161.
Montag, den 14. Juni 2010 von 16.00 bis
19.00 Uhr im Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität
Hannover, Königsworther Platz 1, 303167 Hannover (8. Stock)
Aufklärung über ACTA
Verfasst von Redaktion unter ACTA, Veranstaltungshinweis am 12. April 2010
Am vergangenen Samstag, fand in Neuseeland eine Informationsveranstaltung zu ACTA statt.
Hier wurden zwar keine großen Neuheiten aufgedeckt, allerdings bietet die nun online stehende PUBLIACTA Veranstaltung eine schöne Übersicht über den Aktuellen Wissenstand über das Abkommen.
Das Leben in der Cloud
Cloud Computing bezeichnet den Ansatz, technische
Infrastrukturen, Programmpakete sowie Programmierumgebung dynamisch an den Bedarf des Nutzers anzupassen und über lokale Netzwerke beziehungsweise über das Internet zur Verfügung zu stellen. Ein zentrales Argument für die Nutzung einer solchen Cloud ist, dass die Bereitstellung, basierend auf der Kombination aus vitalisierten Rechenzentren und modernen Webtechnologien wie Webservices, vollautomatisch erfolgen kann und somit keinerlei Mensch-Maschine-Interaktion mehr erfordert. Hierdurch besteht zunächst der Vorteil, dass ein Anwender keinen besonders leistungsfähigen Computer benötigt, da die Rechenleistung zur Ausführung des Programms in der Cloud stattfindet. Jedoch bedingt die Nutzung einer „Cloud“ vieler Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtlicher Fragen. Hierzu findet man in der aktuellen ZUM einen lesenswerten Aufsatz von Thomas Nägele und Sven Jacobs.
ICC fordert einen erfolgreichen Abschluss der ACTA-Verhandlungen
Die Internationale Handelskammer (ICC) fordert als branchenübergreifende Vertretung der Weltwirtschaft einen erfolgreichen Abschluss des geplanten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA. Die Verhandlungen dauern seit fast zwei Jahren an, obwohl Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung, Arbeitsplätze, Verbrauchersicherheit und Welthandel sich durch die Ausbreitung von Produkt- und Markenpiraterie weiterhin auf einem Höchststand befinden.
Als ACTA im Juni 2008 angekündigt worden war, wurde es weithin als ein geeignetes Mittel im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie und zur Lösung von Problemen gesehen, die einer effektiven Durchsetzung von Schutzrechten in der Vergangenheit im Weg gestanden hatten.
“Es ist bedauerlich, dass die äußerst wichtige ACTA-Initiative Gegenstand von unbegründeten Spekulationen und übertriebenen Aussagen geworden ist – sowohl hinsichtlich ihrer Ziele als auch ihrem Inhalt“, sagt Jeffrey Hardy, Koordinator der ICC-Anti-Piraterie Initiative „Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy“ (BASCAP).“Sowohl Produktfälschungen als auch Raubkopien sind rapide zunehmende, globale Problemen, für deren Lösung größere internationale Entschlossenheit und Zusammenarbeit benötigt werden“, fügt Hardy hinzu.
Eine aktuelle, von BASCAP herausgegebene Studie hat gezeigt, dass Produkt- und Markenpiraterie die G20-Staaten und Verbraucher rund 150 Milliarden Dollar kostet und weltweit jedes Jahr 2,5 Millionen Arbeitsplätze gefährdet. Es wird geschätzt, dass weltweit Waren im Wert von 700 Milliarden Dollar pro Jahr gefälscht werden.
Die Europäische Union und 37 Nationalregierungen sind an den Verhandlungen zu einem Abkommen beteiligt. „Wir unterstützen das ACTA-Abkommen und begrüßen einen fortdauernden Einsatz, der notwendig ist, um das Abkommen abzuschließen”, sagt Hardy. „ACTA ist eine Initiative, die umfassende Unterstützung braucht”.Weitere Informationen unter:
www.icc-deutschland.de
Gefunden auf www.visavis.de
Journalisten Opfer eines US-Angriffs!
Europäische Kommission präsentiert gefälschte ACTA-Version
Beim Meeting vom 22. März 2010 in Brüssel präsentierte die Europäische Kommission den Teilnehmern eine gefälschte Version der ACTA-Dokumente. Wie jede gute Fälschung wies sie große Ähnlichkeit mit dem Original auf. Dennoch waren die Unterschiede für Eingeweihte mehr als offensichtlich.
Beispielsweise werden in der gefälschten Version keine Änderungen der Verantwortlichkeit von ISPs erwähnt, die zu Maßnahmen wie etwa Netzsperren (”Three Strikes”) führen würden.
Ebenso schlägt die Europäische Union in dieser gefälschten Version keine Regelungen vor, die Strafen für “das Anstiften, Fördern und Leisten von Beihilfe” in Fällen bestimmter Vergehen, einschließlich “zumindest jener Fälle von vorsätzlicher Schutzmarkenfälschung und der Piraterie von Urheberrechten oder ähnlichen Rechten, in kommerziellem Umfang”, vorsehen. Zudem zeigt die falsche Version auch keine Gefahren für Grundrechte in Entwicklungsländern auf; also großartige Nachrichten, da die Verpflichtung von Providern zum “Informationsaustausch” und zur Überwachung ansonsten eine weltweite Gefahr für Datenschutz und Redefreiheit wäre. Bemerkenswerterweise – und äußerst ungewöhnlich für Fälschungen – ist diese Version in nahezu jeder Hinsicht besser als das Original.
Zum Glück gibt es jedoch dank zahlreicher Lecks im Laufe der letzten Monate durchgesickerte Verhandlungsdokumente. Die durchgesickerten Versionen sind – im Gegensatz zur Fälschung, die Herr Devigne von der Europäischen Kommission präsentierte – tadellose Kopien des Originals und zeigen die vorgeschlagenen ACTA-Inhalte.
Selbstverständlich stellt sich nun die Frage, ob die Versprechen der Kommission, mehr Transparenz in diesem Verfahren walten zu lassen, auch bloße Fälschungen sind. In der Zwischenzeit können wir nur auf weitere durchgesickerte Dokumente hoffen, um dem Verfahren ein wenig Demokratie einzuimpfen.
Bericht von Joe McNamee (Edri) auf unwatched.org
James Love über ACTA
James Love (Director, Knowledge Ecology International) im Interview:
