Archiv für April, 2010
Urheberrechts-Abmahnungen: Zypries empfiehlt Papierkorb
Bei Abmahnungen nach § 97a UrhG , empfiehlt die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries, Abmahnung ab in den Müll!:
…aber auch auf Auswüchse wie Abmahnfirmen, die für die zugegeben unlautere Nutzung fremder Katzenfotos auf der eigenen Homepage Abmahnungen und Anwaltskosten dafür in vierstelliger Summe verschicken. So etwas solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid.
Na, da hätte man aber auch selbst drauf kommen müssen, DANKE FRAU ZYPRIES!
(Quelle: HAZ)
ACTA – die Auseinandersetzungen gehen in eine neue Runde
Der Druck auf die ACTA-Verhandlungspartner hat teilweise gewirkt. Der aktuelle Entwurf der ACTA-Verhandlungen wurde nach über 3 Jahren Geheimniskrämerei endlich offen gelegt. Deutlich werden dabei mehrere Dinge: Der aktuelle Vertragstext wurde gegenüber den früheren Versionen, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, etwas entschärft. Klar wird aber auch, dass die bisherigen Geheimverhandlungen tatsächlich zum Ziel haben, die Grundregeln des Netzes neu zu definieren. Das Internet ist für viele Bereiche fast unentbehrlich geworden. Über die Regeln, auf denen das Internet basiert, sollte man also nicht im kleinen Kämmerlein entscheiden.
Hier ist eine breite Diskussion notwendig, an der sich nicht nur die Urheberrechtsindustrie beteiligt. Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzer (also vermutlich 90% der heutigen Jugend) sind im aktuellen Vertragstext keine Verpflichtung mehr, die Sperrung wird jedoch weiterhin als geeignete Möglichkeit für die Vertragsstaaten aufgeführt. Auch sollen die Regelungen zum Schadensersatz verschärft werden. Die Höhe des Schadensersatzes wird dabei auf dubiose Weise festgelegt, wobei sich wesentlich auf die Angaben des Rechteinhabers verlassen wird. Millionenstrafen für das Herunterladen weniger Lieder können also nach den neuen Richtlinien durchaus normal werden. Damit würde das amerikanische Zivilrecht mit seinen teils absurd hohen Strafen auch in Deutschland Fuß fassen können. Da auch die Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung strafbar werden soll, würden die Gerichte nach einer solchen veränderten Rechtslage sicher viel zu tun bekommen.
Die Regelungen im Vertragsentwurf zielen vor allem auf die Provider ab. Sie sollen verpflichtet werden, bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen gegen ihre Nutzer vorzugehen. Werden die Provider nicht selbst bei der Kontrolle und Überwachung ihrer Nutzer aktiv, sollen sie selber haftbar gemacht werden. Es ist vergleichbar mit einem Vermieter, der für die Handlungen seiner Mieter haftbar gemacht wird, wenn er nicht selber regelmäßig die Wohnungen durchsucht. Industrieverbände von Providern und Hightech-Firmen sehen durch die geplanten Regelungen ihre Geschäftsgrundlage in Gefahr und haben ihren Widerstand gegen ACTA angekündigt.
So sieht der weltgrößte Providerverband EuroISPA die Basis der modernen Informationsgesellschaft in Gefahr. Der CCIA (Computer and Communications Industry Association) hat scharfe Kritik an dem endlich veröffentlichten ACTA-Entwurf geäußert. In der CCIA sind unter anderem Firmen wie Microsoft, T-Mobile, Google, Nvidia und AMD vertreten. Da es auch für Journalisten, Blogger etc. keine Sonderregelungen gibt, müssen auch die Gefahren für die Meinungsfreiheit betrachtet werden. Veröffentlicht ein Enthüllungsjournalist Informationen, z. B. Dokumente einer gefährlichen Sekte, kann es für ihn nach den geplanten Regelungen äußerst schwierig werden. Seine Veröffentlichung im Netz kann schnell zivilrechtlich unterbunden werden, auch ohne langwierigen Prozess, in dem auch Aspekte wie Pressefreiheit berücksichtigt werden würden. Der Journalist muss dann unter Umständen sogar ruinösen Schadensersatz zahlen. Investigativer Journalismus wird somit behindert und damit ein Eckpfeiler der Demokratie. Während die harten amerikanischen Schadensersatzregelungen in den ACTA-Entwurf aufgenommen wurden, sind die amerikanischen Schutzvorschriften für Konsumenten und Journalisten „vergessen“ worden. Die Diskussion um ACTA hat nach der Veröffentlichung des aktuellen Entwurf gerade erst begonnen. Vieles ist noch in der Veränderung befindlich. Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten! (Quelle: freidenker.cc)
Stoppschilder gegen Kinderpornografie im Internet helfen doch
Wie man auf http://www.cleanternet.org/ sehen kann, ist das Sperren von Illegalen Internetseiten nicht nur notwendig sondern auch absolut praktisch…
Europäische Kommission ignoriert Europäisches Parlament
Nach jahrelangen Bemühungen der Zivilgesellschaft und des Europäischen Parlaments veröffentlichte die Europäische Kommission endlich den Entwurf zum Anti-Piraterie-Handelsabkommen (ACTA).
Was sofort auffällt ist, dass das “Digitale Kapitel” immer noch im Text zu finden ist und weiterhin Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Internet Service Providern (ISPs) enthält. Und dies trotz der Tatsache, dass das Europäische Parlament die Kommission im Jahre 2008 gebeten hatte “sicherzustellen, dass ACTA sich ausschließlich auf Maßnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRi) und nicht auf substantielle IPRi-Probleme, wie den Umfang des Schutzes, Beschränkungen und Ausnahmen, mittelbare Haftung oder die Haftung von Mittelsmännern, konzentriert” und sie im März 2010 aufgefordert hat, die Verhandlungen auf “das bestehende europäische System zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gegen Piraterie” zu beschränken.
Auch hat die Kommission die Veröffentlichung vorausgegangener Texte, die für eine Interpretation internationaler Abkommen wesentlich sind, vermieden – und somit Schlüsselstellen des Textes weiterhin im Verborgenen gehalten. Beispielsweise enthält der veröffentlichte Text den berühmten Vorschlag, die Vertragspartner sollen die Haftung von Online-Diensteanbietern einschränken, solange diese keine “Verfahren” zur Überwachung ihrer Netzwerke übernehmen und implementieren; doch die wahre Bedeutung dessen ist (wie bei “Three Strikes” oder gleichermaßen intrusiven Maßnahmen) in den unveröffentlichten Vorbereitungstexten versteckt. Andere Fragen hingegen, wie der gefährliche und undefinierte Begriff des “kommerziellen Maßstabs” als Kriterium die Schuldfähigkeit bei Vergehen, sind in dem Text allzu klar.
Während das digitale Kapitel eine große Bandbreite an Optionen umfasst, ist das einzig konsistente, dass die Verpflichtungen streng und die Schutzmaßnahmen eingeschränkt und rechtlich schwach verankert sind. Dies stellt für die Bürger der Europäischen Union ein großes Problem dar, aber es wird ein weitaus größeres Problem, diese Bestimmungen in Entwicklungsländern umzusetzen, die nicht an erzwingbaren Menschenrechtsabkommen oder Datenschutzgesetzen teilhaben. Daher wird es vermutlich ein weltweites Desaster für Bürgerrechte sein – verschlimmert durch die kürzliche Befürwortung von Internetsperren seitens der EU.
Dieses Abkommen ist als weltweiter Standard für Handelsabkommen gedacht. Wenn es dazu kommt, was bleibt dann von der historischen Glaubwürdigkeit der EU im Kampf für freie Meinungsäußerung und Demokratie, wenn sie willfährige undemokratische Regierungen dazu auffordert, für Internetdiensteanbieter Bestimmungen zur “Beendigung oder Verhinderung” von Vergehen einzuführen? Selbstverständlich “sollen jene Maßnahmen, Verfahren und Rechtsmittel gerecht und verhältnismäßig sein”, doch es ist nahezu absurd zu glauben, dass rechtliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn eine der Parteien eine exzessive Umsetzung anordnet. Letzten Endes ist es ein Abkommen für geistiges Eigentum und kein Instrument der Menschenrechte.
Insgesamt hatte das Verfahren vor der Veröffentlichung der ACTA-Dokumente Probleme hinsichtlich der Transparenz, der indirekten Rechtswahl, der Demokratie und der Verhältnismäßigkeit. Das Frage der Transparenz ist etwas verbessert worden, wenn auch nur geringfügig. Angesichts des Fehlens der vorherigen Entwürfe und der Standpunkte der verschiedenen Verhandlungs-”Partner” kann dies kaum als vollständige Transparenz angesehen werden. Das Nicht-nur-gegen-Piraterie-, Nicht-wirklich-Handels-, Noch-nicht-ganz-Abkommen hat noch einen weiten Weg vor sich, bevor es als etwas Besseres als nutzlos betrachtet werden kann. (Quelle: Joe McNamee, Edri)
Fifa verbietet Public Viewing
Wie die FTD berichtet, will die FIFA Public Viewing gänzlich verbieten. Die in der Schweiz als nicht gewinnorientierter Verein eingetragene FIFA möchte bei Public Viewing Betreibern ordentlich abkassieren und will die Ausstrahlung von WM Spielen nur noch gegen Lizenzen erlauben.
Wie die FTD berichtet wollte die Betreiberin des Bundespressestrandes an der Spree, zur WM eine Leinwand aufbauen und die Spiele zeigen. Ursprünglich wollte sie ihren Gästen sechs Euro für den Eintritt und ein Getränk nehmen. Dafür hatte sie bei der Fifa eben jene Genehmigung beantragt. Nun versucht sie es über den nicht-kommerziellen Weg ohne Tickets. Auf eine Antwort wartet sie seit Wochen. Deswegen hat sie beschlossen, auch ohne eine offizielle Erlaubnis, die WM-Spiele zu zeigen.
Lauft FTD könnte ihr das Urhebergesetz Recht geben. Es bedarf tatsächlich einer Genehmigung, wenn für Public Viewing Geld genommen wird. Aber: “Veranstalter, die ohne Erhebung eines Eintrittsgeldes WM-Spiele öffentlich zeigen möchten, brauchen hierfür keine FIFA-Lizenz”, formuliert es die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Härting in einem Schreiben. Sie beruft sich auf § 87 des Urhebergesetzes.
Google-Street-View-Fahrten werden auch zum Scannen von WLAN-Netzen genutzt
Datenschützer fordern sofortigen Ausbau der WLAN-Scanner aus Google-Street-View Fahrzeugen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat über eine andere europäische Datenschutzbehörde erfahren, dass Google-Street-View-Fahrzeuge auch mit einem Scanner für WLAN-Netze ausgestattet waren.
Verletzt Google Streetview doch Persönlichkeitsrechte?
Besucht man google.de bekommt man seit einiger Zeit die Offerte:
Neu! Unternehmen Sie eine virtuelle Reise durch europäische Metropolen mit Street View.
Das war mir dann doch glatt einen Blick wert, doch ich brauchte keine 5 Minuten um die ersten unverpixelten Gesichter zu finden. So wird augenscheinlich beim Tragen einer Sonnenbrille gänzlich auf eine Verpixelung verzichtet.
So wurde auch bei einem älteren Ehepaar auf eine Unkenntlichmachung verzichtet:
Zugegeben, dass Bild ist nicht gerade in HD Qulität, jedoch sind die Personen durchaus zu erkennen.
Man kann nur hoffen, dass Google hier noch etwas an der Technik feilt…
Den Bedenken des EU-Parlaments nachkommen!
Es war notwendig, dass die EU-Kommission sich bei den ACTA-Verhandlungen für die Veröffentlichung des Abkommensentwurfs einsetzt. Damit kommt sie vier Monate nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ihren Pflichten vor allem gegenüber dem EU-Parlament nach. Wir verstehen Kommissionspräsident Barroso so, dass von nun an alle Dokumente verfügbar gemacht werden. Zudem wäre es nur konsequent, entsprechend der neuen Vertragssituation dem Parlament und dem Rat ein neues Verhandlungsmandat vorzulegen, um die Ziele der EU in den Verhandlungen zu verdeutlichen. Ein erster Einblick in den heute veröffentlichten Verhandlungstext bestätigt unseren Verdacht, dass die ACTA-Partner immer noch an Teilen arbeiten, die das EU-Parlament in seiner März-Resolution mit überwältigender Mehrheit ausgeschlossen hat. Nach dieser Entscheidung muss das ACTA-Abkommen auf die reine Produktpirateriebekämpfung beschränkt werden. Wir sind daher erschrocken, dass auch nach der letzten Verhandlungsrunde ein Internetkapitel zur Urheberrechtsdurchsetzung im Abkommen enthalten ist und fordern die EU-Kommission auf, den Forderungen des EU-Parlaments nachzukommen.
Die Grüne Entwicklungsexpertin im Europaparlament, Ska Keller, erklärt zu der Veröffentlichung:
“Die ACTA-Verhandlungen sind herber Schlag gegen den Multilateralismus. Eine Koalition der Willigen umgeht die internationalen Regelwerke wie WTO und WIPO und schließt eine Mehrzahl der Staaten dieser Welt aus. Über die Köpfe von Entwicklungsländern hinweg werden Regeln beschlossen, die später einen massiven Einfluss auf sie haben werden. Es ist äußerst bedenklich, dass zwar einerseits immer wieder auf die Grundregeln des freien Marktes verwiesen wird, aber in Fällen wie ACTA nach eigenem Belieben davon abweichende Regelungen getroffen werden. Die EU-Kommission muss durch eine umfassende Folgenabschätzung sicherstellen, dass Entwicklungsländer nicht in ihren Möglichkeiten beschränkt werden. Das ACTA-Abkommen darf nicht dazu führen, dass der Zugang zu Medikamenten in Entwicklungsländern erschwert wird. Zudem müssen Ausnahmen von der Patentdurchsetzung auch bei Technikpatenten und dem Markenrecht für gemeinsame Entwicklungsziele – etwa beim Klimaschutz – weiterhin möglich sein. Die EU-Kommission muss ACTA deutlich beschränken. Andernfalls wird es keine Zustimmung im EU-Parlament geben.”
Offizieller ACTA Entwurf veröffentlicht
Per Mitteilung vom 21.04.2010 hat die Kommission der EU einen offiziellen Entwurf zum ACTA veröffentlicht.
Die EU-Kommission und die anderen Verhandlungspartner um das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) haben am Mittwoch erstmals ein belastbares Dokument veröffentlicht. Die Unterhändler hatten sich bei der achten ACTA-Verhandlungsrunde in Neuseeland in der vergangenen Woche darauf geeinigt, den Text zu veröffentlichen, nachdem das EU-Parlament und zahlreiche Bürgerrechts- und Konsumentenschutzorganisationen sie mehrmals dazu auffordern mussten.
Anders als bei einem durchgesickerten Dokument, das die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net im März veröffentlicht hat, gehen die Positionen der einzelnen Delegationen nicht aus dem Dokument hervor. Bei der ersten Durchsicht wird schnell klar, dass in dem Abkommen noch zahlreiche Punkte umstritten sind, schließlich dürfte es nicht einfach sein, die Interessen und Rechtsauffassungen von Ländern wie den USA, Mexiko oder der Schweiz in Übereinstimmung zu bringen. Ob die Verhandler, wie offiziell beabsichtigt, dazu in der Lage sein werden, das Abkommen noch im laufenden Jahr abzuschließen, darf daher bezweifelt werden. In dem Dokument wimmelt es von umstrittenen Passagen, die in eckige Klammern gesetzt sind, und verschiedenen Optionen für einzelne Punkte.
(QUELLE:ORF)
ACTA jetzt doch tranzparent?
Wie die EU-Kommission am Freitag mitgeteilt hat, werden die Teilnehmerstaaten an den Verhandlungen über das Anti-Piraterie-Abkommen Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) nach zweijährigen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen am 21. April 2010 erstmals ein Entwurf des ACTA-Abkommens veröffentlichen.

