Archiv für März, 2010

Im Namen des Volkes: §113§a und §113b verstoßen gegen Grundgesetz!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare Absage an die grundrechtsfeindlichen Sicherheitsmaßnahmen der vergangenen Jahre. Leider hat sich das Gericht in seinem Urteil allerdings auf Kosten der Grundrechte um eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gedrückt. Mit der Entscheidung, die EU-Richtlinie zur flächendeckenden und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten für grundsätzlich grundgesetzkonform zu erklären, fällt es hinter seine seit dem Volkszählungsurteil geltende ständige Rechtssprechung zurück. Zwar sind die hohen Anforderungen an die Verwendung der gespeicherten Daten wichtig und begrüßenswert. Der durch die generelle Speicherungspflicht geschaffene Generalverdacht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleibt allerdings. Die mehr als 34.000 BeschwerdeführerInnen müssen nun noch einen paar Kilometer weiter nach Straßburg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach gehen, um Klarheit über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekommen. Wie das Bundesverfassungsgericht hat auch der Straßburger Gerichtshof immer wieder deutlich gemacht, dass die anlasslose Datensammlung auf Vorrat ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Privatsphäre ist. Es muss endlich wieder eine Rückkehr zum individuellen Verdacht geben – auch wenn es um die Erhebung von Informationen über die Bürgerinnen und Bürger geht. Das ist auch eine Lehre des heutigen Urteils aus Karlsruhe.”

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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung morgen ab 9:50 Uhr

Live zu verfolgen unter anderem hier

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Weiteres ACTA Dokument veröffentlicht

Nachdem bereits vorletzte Woche Freitag ein vertrauliches Dokument zu Acta im Netz auftauchte, ist heute ein weiteres Dokument der Europäischen Union veröffentlicht worden. Es offenbart in allen Einzelheiten die Vorschläge der einzelnen Verhandlungsländer. Das vierundvierzigseitige Dokument trifft zudem spezifischer Aussagen der einzelnen Länder zu einer breiten Palette von Themen. Darunter insbesondere die Haftung von Internetservice Providern.

Eine kurze Zusammenfassung findet sich bereits im Blog von Michael Geist.

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Terminankündigung: Netzpolitik in Europa

Netzpolitik in Europa – Debatten mit Jan Philipp Albrecht

Wie muss das Internet der Zukunft aussehen?

im Stadtteilzentrum Krokus, Thie 6, Hannover

18.30 Uhr, Mittwoch, 03. März 2010

Linie 6, Haltestelle Kronsberg

Wie steht es mit Datenschutz und Informationsfreiheit im Internet? Was sind die großen Herausforderungen und die Konflikte im digitalen Zeitalter?

Diese und andere Fragen wollen wir gemeinsam diskutieren mit Rena Tangens, Vorstand des FoeBuD e.V. und Mit-Ausrichterin der Big Brother Awards Deutschland, Bielefeld Franziska Heine, AK Zensur, Initiatorin der Petition an den Bundestag zur Verhinderung des Zensursula-Gesetzes Annette Mühlberg, Leiterin des Referats “e-government” bei der Dienstleistungsgesellschaftver.di, Berlin

Moderation: Jan Philipp Albrecht, MdEP, Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

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CeBIT 2010

Am morgigen Dienstag beginnt in Hannover die CeBIT 2010. Wie jedes Jahr werden dort die neuesten technischen Errungenschaften vorgestellt. Die CeBIT ist jedoch nicht nur etwas für Computerfreaks sondern kann auch dem Juristen als Informationsplattform dienen. Hierzu erlaube ich mir einen Hinweis auf das Heise Forum Sicherheit und IT- Recht.

HEISE: Redakteure der Zeitschriften c’t und iX sowie ausgewählte Experten berichten im Vortragsbereich des Heise-Messestands über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Sicherheit und IT-Recht und diskutieren diese mit den Messebesuchern. Unsere Kooperationspartner vom Landeszentrum für Datenschutz Kiel (ULD) und dem Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover (IRI) informieren zudem über praxisrelevante Themen aus den Bereichen IT-Recht, Datensicherheit und Datenschutz.

Insbesondere sei am Freitag um 13:00 Uhr auf den geschätzten Kollegen
Dipl. jur. A. Nordmeyer LL.M hingewiesen, der sich in einem dortigen Vortrag mit dem Thema Rechtsprobleme bei Computer-und Videospielen auseinander setzen wird.

Eine Gesamtübersicht der Veranstaltung des Heise Verlags findet sich hier

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