Archiv für 31. März 2010
Mehr zur (un)wissenheit von Onlineshopbetreibern
Es ist wieder einmal unglaublich, was Internetshopbetreiber für Vorstellungen über den Fernabsatz haben.
Die Mandantin hatte bei einer Online-Apotheke das Verhütungsmittel Persona bestellt.
Nachdem Sie es dann bekommen und die Packungsbeilage studiert hatte, beschloss Sie aufgrund der Unsicherheit dieses Mittels den Widerruf zu erklären.
Nach der Rücksendung erhielt Sie dann die Nachricht, dass sie es leider nicht zurückgeben könne, da es bereits geöffnet sei.
Auch ein Anruf aus unserer Kanzlei konnte da nicht viel ausrichten. Die Dame am Telefon teilte uns nach „Rücksprache mit der Rechtsabteilung mit“ dass es sich bei diesem Medikament um eine Ausnahme handelt und die Plastikverpackung als „Siegel“ anzusehen sei und sobald dieses gebrochen sei, könne man auch nicht mehr widerrufen.
Auch ein Hinweis meinerseits, auf eine Entscheidung des (ich glaube es war das)AG Köln, das AGB Klauseln für ungültig befunden hatte, welche ein Widerrufausschluss für Medikamente enthielt, konnte die Dame nicht überzeugen.
Nur gut, dass unsere Mandantin auf Rechnung bestellt und noch nicht gezahlt hatte….Somit bleibt abzuwarten, ob die Shopbetreiber wirklich den Rechtsweg in dieser m.E. erfolglosen Sache bestreiten werden.