Archiv für 28. Februar 2010
Europäische Kommission will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen
Kurz vor dem am Dienstag erwarteten Urteil zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts hat die Kommission der Europäischen Union, durch ihre neue Justizkommissarin Vivian Reding, angekündigt, die der Vorratsdatenspeicherung zu Grunde liegende Richtlinie grundlegend zu überprüfen. Es solle ein Gleichgewicht zwischen Terrorismusbekämpfung und Achtung der Privatsphäre hergestellt werden.
Reding sehe die bislang geltende Grundlagen kritisch, nach der die Kommunikations Verbindungsdaten aller Bürger ohne jeden Verdacht von den Anbietern für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen: “Die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken.” Es müsse “gewährleistet werden”, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta “vereinbar” sei. Konkret werde sie “untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten”, so die EU-Kommissarin.