Archiv für 15. Februar 2010

Piraterie an kulturellen und kreativen Gütern verhindert die Entstehung neuer wettbewerbsstarker Geschäftsmodelle

Wie heise berichtet, ruf ein Entwurf der spanische Ratspräsidentschaft vergangene Woche nach verstärkten “freiwilligen Vereinbarungen” zwischen Rechteinhabern und Providern im Sinne einer “abgestuften Erwiderung” auf Urheberrechtsverletzungen und nach internationalen Handelsabkommen im Sinne des umkämpften Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA).
Zugleich würde betont, dass die “Piraterie an kulturellen und kreativen Gütern” die legale Vermarktung von Medien sowie die Entstehung neuer wettbewerbsstarker Geschäftsmodelle verhindert.

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Aus Sicht des Amerikaners, ist der Europäer wohl meist ein sexuell offener Mensch, so wird zumindest in Filmen wie ”Europe Trip” dargestellt wird. Dass sich eine solche Ansicht wohl insbesondere bei der amerikanischen Jugend manifestieren kann, zeigt sich bei einer einfachen suche des Wortes “GERMAN” bei einer Bittorrent Suchmaschine.

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Viele Fragen, wenig Antworten

In den letzten Wochen haben sich zahlreiche EU-Abgeordnete mit bohrenden Fragen an die EU-Kommission gewandt, so z.B. Alexander Alvaro, Ivo Belet, Britta Thomsen oder, in einer gemeinsamen Frage vor zwölf Tagen, die Abgeordneten Carl Schlyter, Eva Lichtenberger, Christian Engström, Niccolò Rinaldi, Daniel Caspary, Syed Kamall, David Martin, Helmut Scholz, Bernd Lange und Robert Sturdy.

In einer knappen Reaktion hat die Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner bereits mitteilen lassen, dass ACTA mit EU-Regelungen übereinstimmen werde. Dem widerspricht allerdings eine durchgesickerte Analyse der EU-Kommission selbst, auf die ein Bündnis von Nichtregierungsorganisationen schon in einem offenen Brief vom 24. Dezember 2009 hingewiesen hat. Demnach überschreiten die im Internetkapitel von ACTA behandelten Themen “grundlegendes europäisches Recht bei weitem”. In dem offenen Brief heißt es dazu:

“Dabei ist es von herausragender Bedeutung, daß die Analyse der Kommission klar bestätigt, daß durch ACTA Grundrechte der EU Bürger, insbesondere die Meinungsfreiheit und das Fernmeldegeheimnis, hochgradig beschränkt würden.

Diese sind besonders gefährdet, da der aktuelle Entwurf mit “Three-Strikes”-Modellen und Inhaltsfilterungsgrundsätzen dazu ansetzt, zivil- und strafrechtliche Haftung für die Infrastruktur-Betreiber, wie z.B. Internetdiensteanbieter, einzuführen (”Störerhaftung”). Der Entwurfstext ist geeignet um in radikaler Weise die sowohl für Verbraucherrechte als auch den Wettberwerb notwendige und grundlegende Interoperabilität (z.b. Netzübergänge) abzubauen.


Lobbyisten sind willkommen, Volksvertreter nicht

Der größte Skandal an der Geheimhaltung besteht allerdings darin, dass im Gegensatz zu gewählten Volksvertretern und Parlamenten bestimmte einschlägige Wirtschafts- und Lobbyvertreter sehr wohl Einblick in Verhandlungstexte erhalten haben und sogar um Kommentierung gebeten wurden.  Zu den von der US-Regierung einbezogenen Lobbygruppen gehören die Motion Picture Association of America, die Entertainment Software Association, die Coalition for Intellectual Property Rights, die Recording Industry Association of America, aber auch Großunternehmen wie Google und Ebay. Die Namen wurden erst nach einer Anfrage von Knowledge Ecology International gemäß dem US-amerikanischen Informationsfreiheitsgesetzes FOIA herausgegeben.

Im britischen Unterhaus wird gegenwärtig eine fraktionsübergreifende Resolution vorbereitet, mit der die geheime Natur der ACTA-Verhandlungen kritisiert werden soll. In Deutschland ist zum Thema ACTA (noch) nicht viel zu hören. Die Bundestagsfraktion der Linken hatte sich in einer kleinen Anfrage mit den ACTA-Verhandlungen beschäftigt. Die Antwort der Bundesregierung vom 10. Dezember 2009 ist grotesk und verkennt die Bedeutung vollkommen. So heißt es darin unter anderem, dass die Bundesregierung “keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland durch ACTA” anstrebe. Außerdem informiere die Europäische Kommission “über den Fortgang der Verhandlungen” auf ihrer Webseite. Wie wird es wohl den Netzaktivisten in Deutschland gefallen, die sich im vergangenen Jahr gegen Ursula von der Leyen’s Stoppschilder engagiert haben, wenn viel breitere und globale Filtersysteme plötzlich durch die internationale Hintertür eingeführt werden sollen?

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