Archiv für 7. Februar 2010
EuGH verurteilt Schweden wegen Nichtumsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten
Der EuGH hat Schweden in seinem Urteil vom 04.02.2010 schuldig gesprochen, EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten nicht umgesetzt und damit gegen den EU Vertrag verstoßen zu haben. Die Klage eingereicht hatte die EU-Kommission, die über die nationalen Implementierungen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren wacht. Die Folge dieses Urteils bleibt jedoch überschaubar, das oberste Gericht verurteilte Schweden lediglich zur Tragung der Gerichtskosten.
Dank des Einflusses der schwedischen Piratenpartei, wird sich an der Weigerung Schwedens, entsprechende Regelungen in nationales Recht zu transformieren vorerst wohl nichts ändern, so erklärte Justizministerin Beatrice Ask laut einem Bericht der “taz”, dass sie trotz des Urteils keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde.