Archiv für 3. Februar 2010

[Heise.de] Verwertungsgesellschaften fordern höhere Abgaben auf Speichermedien

Nachdem sich die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zum Jahreswechsel mit einer kleinen Gruppe von PC-Herstellern – die eigens den Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) gründet hatten – auf die Höhe und Modalitäten der Urheberrechtsabgabe auf PCs geeinigt hatte, legten die Verwertungsgesellschaften auch bei den Abgaben auf Speichermedien gleich noch nach. Wie aus einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom Jahresende 2009 hervorgeht, werden die Abgaben auf Medien wie CD- und DVD-Rohlinge aber auch Blu-rays zum Teil drastisch angehoben – bei CD-Rs sei es beispielsweise der dreifache Satz, erklärt Ralf Schnur, Geschäftsführender Gesellschafter beim Großhändler Software Partner GmbH, gegenüber heise resale. [weiterlesen auf Heise.de]

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Abmahnung per E-Mail zulässig

Wie Rechtsanwälte  Beuger & Solmecke in ihrer aktuellen Pressemitteilung mitteilen, hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass eine per E-Mail versandte Abmahnung wirksam ist.
Der Fall wurde bereits im Juli 2009 vor dem Landgericht Hamburg verhandelt (Urteil vom 07.07.2009, Az.: 312 O 142/09). Dabei ging es um die Frage, ob eine Abmahnung per E-Mail ausgesprochen werden darf und wann diese Mail als zugegangen angesehen werden kann.

Rechtsanwalt Solmecke erklärte hierzu: “Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält. Inzwischen versenden einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail. Das LG Hamburg hat dieses Verfahren in einem jetzt veröffentlichten Urteil als rechtsmäßig bezeichnet. Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich.”

Die Kläger erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte. Anschließend stritten die Parteien aber über die Kosten des Verfahrens. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als “zugegangen” zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.

Das lässt dann wohl eine Anflut von Massenabmahnungen befürchten :-(
Und es stellt sich mir die Frage, ob eine Abmahnung auch dann als Zugegangen gilt, wenn der Empfänger seine Mail Adresse nicht öffentlich gemacht hat, da es ja durchaus Menschen geben soll, die Spam Adresse unterhalten, die für die Anmeldung in Foren und ähnlichem genutzt werden.

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