Archiv für 1. Februar 2010

1..2..3 letzte Chance vorbei

Viel haben die jüngst beendeten Verhandlungen zum ACTA in Mexico der Öffentlichkeit nicht gebracht. Eins soll allerdings sicher sein. Das in Frankreich bereits vollzogene Three-Strikes-Gesetz soll wohl im ACTA verankert werden.
Bedenklich ist hier jedoch, was hier in Fällen ist, in denen ein Dritter illegaler Weise, zum Beispiel durch das Hacken eines WLAN Passwortes, mehrfach illegale Inhalte über den Anschluss eines Nutzers lädt. Bisher hatte ein solcher Nutzer die Möglichkeit sich zu exkulpieren.
Wie weit soll die Haftung nach ACTA gehen? Haftet der Anschlussinhaber nun auch für ihm nicht zurechenbare Urheberrechtsverstöße? Ist eine Exkulpation weiterhin möglich?
Und was ist, wenn in einem solchen Fall zwar der Anschlussinhaber privilegiert wird, der Accessprovider aber trotzdem haften muss? Besteht hier nicht die Gefahr, dass dieser um sich weiteren Schadenersatzansprüchen auszusetzen von sich aus die Verbindung des Anschlussinhabers kappt? Eine Lösung im Sinne des Three-Strikes-Gesetz ist hier meiner Meinung nach weder verhältnis- noch zweckmäßig.

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Schärfere Maßnahmen gegen Produktpiraterie sind keine Lösung

In einem Interview mit einer schwedischen Tageszeitung äußert sich Prof. Dr. Anette Kur vom Max – Planck Institut in München kritisch im Bezug auf die im ACTA geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Produktpiraterie im bilateralen Handel. Sie weist in ihrem Interview zwar darauf hin, dass ein Schutz des geistigen Eigentums bestehen muss, zeigt sich jedoch besorgt über die derzeitige Entwicklung. Sie kritisiert insbesondere, dass es durch die IPRED (RL 2004/48/EG) zwar einen starken Schutz der Rechteinhaber gebe, jedoch die Interessen des Verbrauchers nicht angemessen berücksichtigt werden und warnt vor einer Übernahme dieser Regelungen in das ACTA.
Kur betonte, dass die derzeitig von der Politik geforderten strengeren Maßnahmen nicht zu einer Lösung des Problems führen werden. Nach Ihrer Ansicht, wird eine schärfere Verfolgung von Produktpiraterie lediglich zu einer höheren Gewinnspanne derer führen, denen es dennoch gelänge weiterhin Produktpiraterie zu betreiben. Je stärker der Schutz für bestimmte Produkte sei, je größer sei der durch Piraterie zu erzielende Profit.
Der weitere Weg zu einer ausgewogenen Lösung ist wie Kur betont nicht leicht. Die Rechtlosigkeit sei allerdings keine Option. Zum original Artikel

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