Was ist ACTA?
Die Produktpiraterie von multimedialen Werken beschränkt sich schon seit Langem nicht mehr auf das Verkaufen kopierter Kassetten auf dem Flohmarkt. Das unerlaubte Kopieren, Verbreiten und Weitersenden von Musik, Filmen und Software hat sich längst auf das Internet ausgeweitet und erfährt dort einen rasanten Anstieg.[1] Durch Bittorrents und Hosting Dienste wie Rapidshare[2] oder Firstload und anderen Usenetdiensten ist der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Güter – wie etwa Software, Filme und Musik – kaum noch Grenzen gesetzt.[3] Aktuelle Kinofilme können so mitunter schon vor deren Premiere in wenigen Minuten heruntergeladen werden. Bei einer heute üblichen Downloadrate von mindestens 1 MB/Sekunde werden für das Herunterladen einzelner Musiktitel nur wenige Sekunden benötigt.[4] Rechteinhaber beklagen seit einigen Jahren sinkende Umsatzzahlen, die diese auf die illegale Verbreitung ihrer Titel über Filesharingnetzwerke zurückführen.[5]
Die Lösung aller Probleme soll nun das ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) bringen.
[1] OECD, The Economic Impact of Counterfeiting and Piracy Part IV. Executive Summary, 4.6.2007,
DSTI/IND(2007)9/PART4/REV1
[2] Vgl. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2007/28_O_19_07urteil20070321.html
[3] Vergleiche das Angebot von http://www.firstload.de/wie.php
[4] Bitrate bei Musiktiteln als MP3 liegt bei etwa 192 -320kb/Sekunde.
[5] Heise.de vom 30.03.2004 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Musikindustrie-mit-drastischem-Umsatz-Minus-96247.html; Mac-Essentials vom 03.10.2005 http://www.mac-essentials.de/index.php/mac/article/15838/; Gulli vom 20.06.2008 http://www.gulli.com/news/musikindustrie-beklagt-weitere-2008-06-20; Freitag.de vom 06.01.10 http://www.freitag.de/kultur/1001-bono-internet-zensur.