Archiv für Januar, 2010
Weiterhin Geheimniskrämerei um ACTA
Auch nach der siebten Verhandlungsrunde zum ACTA gibt es keine konkreten Informationen über den Inhalt der Verhandlungen.
Michael Geist wies auf eine weitestgehend nichtssagende Mitteilung der Regierung in Ottawa hin. Es hieß dort, man habe über Grenzschutzmaßnahmen und die Durchsetzung von Rechten “in der digitalen Umgebung” gesprochen.
Somit ist weiterhin nur bekannt, dass die Internet-Provider für die Kontrolle der Inhalte in ihren Netzen verantwortlich gemacht werden sollen. Hierzu weiter unten mehr.
Es wird nun Zeit, dass das Europäische Parlament von seinem Recht aus Art. 218 AEUV Gebrauch macht und Informationen über die bisherigen Verhandlungen zu ACTA anfordert, bevor es im April – in Neuseeland in die nächste Verhandlungsrunde geht.
BKA Chef verteidigt Rückgriff auf Verkehrsdaten
In einem Interview mit Welt am Sonntag äußert sich BKA Chef Ziercke zur Notwendigkeit vom Ausspähen von Verkehrsdaten. Ihm zufolge sei ohne den Rückgriff auf die Verkehrsdaten der Telekommunikation eine wirksame Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet nicht möglich.
Zudem seien Sperren gegen Kinderpornografie geeignet, wie das Beispiel Skandinavien zeigt, um potentielle Nutzer abzuschrecken.
Eine Diskussion zu diesem Thema gibt es inzwischen auf Heise.de
Urteil zum “Schwarzsurfen” in offenem WLAN
Wie auch heise.de berichtet, verurteilte das AG Zeven eine 29 Jahre alte Frau zu einer Geldstrafe, weil diese ein offenes WLAN Ihres Nachbarn nutzte. Das AG begründete dies mit einem Verstoß gegen §§89 und 148 TKG. [zur PM des AG Zeven]
Ungesschützte Videokameras
Das Erste deutsche Fernsehen berichtet über Datenlecks bei Funküberwachungskameras [mehr]
Haftung der Telekommunikationsunternehmen
[heise.de] Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können [mehr]
Verhandlungen zu ACTA
Bereits am 14.04.2008 erteilte der Rat der Europäischen Union der Kommission das Mandat, mit Drittstaaten in Verhandlungen über Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produktpiraterie zu treten.[1]
Am 3. und 4.6.2008 trafen in Genf in der Botschaft der USA erstmals Vertreter Australiens, Kanadas, der Europäischen Union, Japans, Jordaniens, Koreas, Mexikos, Marokkos, Neuseelands, Singapurs, der Schweiz, der Vereinigten Arabischen Emirate und der USA unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu offiziellen Verhandlungen aufeinander.
Originaldokumente zu diesen Verhandlungen blieben der Öffentlichkeit und auch dem Europäischen Parlament bisher vorenthalten. Insbesondere die Verweigerung diese Informationen dem Europäischen Parlament weiterzuleiten, dürfte nach Einführung des AEUV (Lissabonvertrag) unter Anbetracht des Art. 218 i.Vm Art. 207 AEUV höchst Zweifelhaft sein. Denn gem. Art. 218 (10) ist das Europäische Parlament in allen Phasen eines Verfahrens unverzüglich und umfassend durch die Kommission zu unterrichten.
Trotz dieser Informationssperre sind einige Eckpfeiler des Entwurfs zu ACTA an die Öffentlichkeit geraten.
So sollen in den Themengebieten Aufbau von Kapazitäten und technische Hilfe bei der Rechtsdurchsetzung, sowie Internationale Kooperation zwischen den Rechtsdurchsetzungsbehörden; Formelle oder informelle öffentliche/private Beratergremien; Aufbau immaterialgüterrechtlicher Expertise in Rechtsdurchsetzungs-behörden, um einen effektiven Verfahrensablauf zu garantieren Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherbewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung des immaterialgüterrechtlichen Schutzes und der schädlichen Auswirkungen von Schutzrechtsverletzungen; und die Strafverfolgung, Grenzbeschlagnahme, zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung, und zudem auf dem Gebiet der optical disc piracy und Internet und Informationstechnologie konkrete Fortschritte erreicht werden. [2]
Ziel soll es sein, zwischen Staaten, die sich für einen durchgreifenden immaterialgüterrechtlichen Schutz einsetzen, vereinheitlichte Standards zur Rechtsdurchsetzung zu begründen, um so besser gegen die sich weltweit verbreiteten Schutzrechtsverletzungen vorgehen zu können. Hierbei soll neben der Durchsetzung auf zivilrechtlicher Ebene insbesondere auch eine strafrechtliche Harmonisierung stattfinden.
[1] MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrial-competitiveness/files/documents/comm_2009_678_de.pdf ; BASCAP von 16.04.2008 http://www.original-ist-genial.de/home/single-news/article/eu-verhandlungsmandat-fuer-acta-abkommen.html.
[2] Vgl. GRUR Int 2009, 549 :Internationales – Europäische Kommission, U.S. Handelsbeauftragter und japanisches
Außenministerium veröffentlichen Details zu den Verhandlungen über ein Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA).
Kurzübersicht ACTA
Was ist ACTA?
Die Produktpiraterie von multimedialen Werken beschränkt sich schon seit Langem nicht mehr auf das Verkaufen kopierter Kassetten auf dem Flohmarkt. Das unerlaubte Kopieren, Verbreiten und Weitersenden von Musik, Filmen und Software hat sich längst auf das Internet ausgeweitet und erfährt dort einen rasanten Anstieg.[1] Durch Bittorrents und Hosting Dienste wie Rapidshare[2] oder Firstload und anderen Usenetdiensten ist der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Güter – wie etwa Software, Filme und Musik – kaum noch Grenzen gesetzt.[3] Aktuelle Kinofilme können so mitunter schon vor deren Premiere in wenigen Minuten heruntergeladen werden. Bei einer heute üblichen Downloadrate von mindestens 1 MB/Sekunde werden für das Herunterladen einzelner Musiktitel nur wenige Sekunden benötigt.[4] Rechteinhaber beklagen seit einigen Jahren sinkende Umsatzzahlen, die diese auf die illegale Verbreitung ihrer Titel über Filesharingnetzwerke zurückführen.[5]
Die Lösung aller Probleme soll nun das ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) bringen.
[1] OECD, The Economic Impact of Counterfeiting and Piracy Part IV. Executive Summary, 4.6.2007,
DSTI/IND(2007)9/PART4/REV1
[2] Vgl. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2007/28_O_19_07urteil20070321.html
[3] Vergleiche das Angebot von http://www.firstload.de/wie.php
[4] Bitrate bei Musiktiteln als MP3 liegt bei etwa 192 -320kb/Sekunde.
[5] Heise.de vom 30.03.2004 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Musikindustrie-mit-drastischem-Umsatz-Minus-96247.html; Mac-Essentials vom 03.10.2005 http://www.mac-essentials.de/index.php/mac/article/15838/; Gulli vom 20.06.2008 http://www.gulli.com/news/musikindustrie-beklagt-weitere-2008-06-20; Freitag.de vom 06.01.10 http://www.freitag.de/kultur/1001-bono-internet-zensur.